«Der Bestatter» hat mit Klischees über Kampfhunde gespielt. Unsachgerechte Darstellung kann man der Serie deswegen nicht anlasten, findet die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Für Unterhaltungssendungen gälten nicht die gleichen Massstäbe wie für Informationsformate.
In der Folge «Der begrabene Hund» der «Bestatter»-Serie wurde der besessene Verehrer einer Schlagersängerin von einem Rottweiler angegriffen und getötet. Der Vierbeiner war auf den Mann gehetzt worden.
Ein Zuschauer störte sich an der Szene. Gegenüber der UBI bemängelte er die «falsche und reisserische Darstellung einer Hunderasse», sie würde bestehende Klischees verstärken. War die im Januar 2018 ausgestrahlte Serien-Folge deshalb nicht sachgerecht?
«Das Sachgerechtigkeitsgebot ist ausschliesslich auf redaktionelle Publikationen mit Informationsgehalt anwendbar», schreibt die UBI in ihrem am Freitag publizierten Tätigkeitsbericht zu einem der seltenen Fälle, in denen sie über eine Unterhaltungs- und nicht über eine Informationssendung zu entscheiden hatte.
Auch bei der Fiktion orientiere sich die Handlung zwar oft am realen Leben, so das Gremium weiter. Das Publikum nehme sie «mitunter irrtümlicherweise als real» an.
Daraus könne aber nicht geschlossen werden, dass eine fiktive Sendung wie der «Bestatter» einen Informationsgehalt im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots hat, wie es das Gesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vorschreibt.
«Von einem erfundenen Kriminalfilm, bei welchem die Spannung und Unterhaltung im Vordergrund stehen, darf nicht eine präzise und sachgerechte Vermittlung der Wirklichkeit wie bei Informationssendungen erwartet werden.» Ansonsten würden die Programmautonomie und die künstlerische Freiheit zu sehr beschnitten.