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Dienstag
07.09.2021

TV / Radio

Bei der jüngsten Sitzung der UBI konnte den Sendern von SRF nichts absichtlich Falsches nachgewiesen werden...           (Bild: Screenshot «Kassensturz»)

Bei der jüngsten Sitzung der UBI konnte den Sendern von SRF nichts absichtlich Falsches nachgewiesen werden... (Bild: Screenshot «Kassensturz»)

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat die Beschlüsse ihrer öffentlichen Beratungen vom 2. und 3. September publiziert.

Dabei sind Beschwerden gegen Beiträge der Sendungen «Kassensturz», «Info 3», «Rendez-vous», «Sternstunde Religion» und «Sternstunde Musik» des Schweizer Radio und Fernsehens (SRF) abgewiesen worden.

«Die teilweise festgestellten Mängel bewirkten noch keine Verletzung von Programmbestimmungen», schreibt das UBI.

Beim «Kassensturz» vom 9. Februar und 2. März 2021 ging es um die «höchst umstrittenen Behandlungsmethoden» eines Arztes bei einem Patienten und bei einer Patientin, die beide an Krebs litten. Der betroffene Arzt rügte die Berichte als tendenziös, verurteilend und unvollständig. Bei der UBI wurde diskutiert, ob der Standpunkt des angegriffenen Arztes in angemessener Weise zum Ausdruck kam. Man kam mit fünf zu vier Stimmen zum Schluss, dass der Beitrag die Mindestanforderungen an das Sachgerechtigkeitsgebot erfüllt hat.

Einstimmig abgewiesen hat die UBI die Beschwerde gegen den Beitrag vom 2. März 2021, in welchem der Arzt im Rahmen eines ausgestrahlten Gesprächs seine Sicht der Dinge umfassend darlegen konnte.

Ebenfalls beim «Kassensturz» ging es am 6. April um die Trinkwasserinitiative. Thematisiert wurde die Kritik von Biobauern gegen den Vorstand von Bio Suisse, welcher der Delegiertenversammlung empfohlen hatte, die Trinkwasserinitiative abzulehnen. Bei dieser Popularbeschwerde kam die UBI zum Schluss, dass beide Lager «ausgewogen zu Wort kamen».

Beraten hat die UBI ebenfalls über zwei Beschwerden gegen Beiträge von Radiosendungen. Die aktuelle Informationssendung «Info 3» berichtete am 15. Februar über die Arbeitssituation von Bauarbeitern auf Baustellen in Zürich im Winter und während der Pandemie. Der Schweizerische Baumeisterverband monierte, die Darstellung über den Baustellenalltag sei einseitig.

Da jedoch dessen zentrales Argument – «mangelnde Repräsentativität der vorgestellten Baustellen» – erwähnt wurde, erachtete die UBI die Mindestanforderungen an die Sachgerechtigkeit als erfüllt und wies die Beschwerde ab.

Kontrovers stuften die Mitglieder der Kommission eine kurze Nachrichtenmeldung in der Sendung «Rendez-vous» vom 4. Februar zur Ein- und Auswanderung von ausländischen Personen ein. Es ging dabei um die Frage, ob im Beitrag zwingend auch die Zahlen zur Netto-Zuwanderung hätten erwähnt werden müssen.

Die UBI befand mit sechs zu drei Stimmen, dass dies aufgrund des klar erkennbaren Themas und Fokus der Meldung im Lichte des Sachgerechtigkeitsgebots nicht erforderlich war.

Am 15. November strahlte das Fernsehen SRF in der Sendung «Sternstunde Religion» eine Diskussion zum Thema «Islam in der Krise» aus. Anlass bildeten die islamisch motivierten Terroranschläge von Dresden, Nizza, Paris und Wien. Der Beschwerdeführer rügte, die Krisenhaftigkeit des Islam als Ganzes sei nicht thematisiert worden. In den Beratungen der UBI wurde auf die unglückliche Wahl des Titels hingewiesen, welcher falsche Erwartungen wecken konnte. Hervorgehoben wurde aber auch, dass das Konzept der Sendung ein ganz anderes sei, als bei Diskussionsformaten wie «Arena» oder «Club», wo die Kontroverse im Vordergrund steht. Das überdurchschnittlich informierte Publikum «konnte sich trotz des missverständlichen Titels eine eigene Meinung bilden».

Das ein Dokumentarfilm im November über einen Basler Komponisten für Klezmer-Musik in der «Sternstunde Musik» nicht alle Fakten einbringen konnte, war für die UBI in einem persönlichen Portrait keine Unterschlagung.