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Freitag
04.04.2025

TV / Radio

Der neue Canal B warf der bisherigen Konzessionärin vor, über die Gassmann-Gruppe «sämtliche relevanten Medien in der Region zu kontrollieren»... (Bild: Screenshot Uvek-Verfügung)

Der neue Canal B warf der bisherigen Konzessionärin vor, über die Gassmann-Gruppe «sämtliche relevanten Medien in der Region zu kontrollieren»... (Bild: Screenshot Uvek-Verfügung)

Nach zähem Ringen mit dem Platzhirsch TeleBielingue hat der Neuling Canal B die TV-Konzession für die Region Biel vom Uvek zugesprochen bekommen. Der Klein Report hat sich den Vergabe-Entscheid genauer angeschaut.

Um das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) von sich zu überzeugen, mussten die beiden Bewerber begründen, warum sie «strukturell unabhängiger» und «inhaltlich vielfältiger» seien als die Konkurrenz.

Dabei gaben sie sich gegenseitig ordentlich aufs Dach. Das zeigt ein Blick in die 24-seitige Vergabe-Verfügung, die das Uvek am Freitag auf seine Website gestellt hat.

So argumentierte die von Rechtsanwalt Jascha Schneider-Marfels vertretene Canal B SA, dass sie «völlig unabhängig» von anderen Medienunternehmen sei. Die TeleBielingue AG hingegen sei durch ihre Zugehörigkeit zur Gassmann-Gruppe «Teil der bedeutendsten Akteurin in der Medienlandschaft im Konzessionsgebiet, die sämtliche relevanten Medien in der Region (Print, Online, Radio und TV) kontrolliere», wie in der 24-seitigen Uvek-Verfügung steht.

Die Multimedia Gassmann AG ist zu 100 Prozent Eigentümerin der TeleBielingue AG. Die Multimedia Gassmann AG hält daneben gemäss eigenen Angaben noch die Beteiligungen an der RadioBilingue AG (100 Prozent), der Cortepress AG (90 Prozent) sowie an der Jura Bernois Bienne Seeland Holding SA (50 Prozent).

Auf der Gegenseite argumentierte Rechtsanwalt Michael Schweizer für die TeleBielingue AG, dass die Gassmann-Gruppe im Konzessionsgebiet in der Region Biel «kein dominanter Player» sei. Ein Entzug der TV-Konzession könnte hingegen dazu führen, dass die Gassmann-Gruppe «die kritische Grösse verlieren könnte, um unabhängig zu sein», was wiederum einen «Medienkonzentrationsschub» auslösen könnte, wie aus der Uvek-Verfügung weiter hervorgeht.

Zudem sei die Canal B SA «nicht unabhängig», da sie zur Mystik SA gehöre, die bereits das Programm «Canal Alpha» kontrolliere und damit bereits über eine Fernsehkonzession im Versorgungsgebiet «Arc Jurassien» verfüge, argumentierte TeleBielingue gegenüber dem Uvek.

Neben der «strukturellen Unabhängigkeit» floss auch die «inhaltliche Vielfalt» in den Vergabe-Entscheid ein. Dabei ging es um Kriterien wie Vielfalt der Themen und Meinungen sowie der Akteurinnen und Akteure und der Sendeformate. Auch hier hat die Canal B SA «leicht besser» abgeschnitten.

Das Seilziehen um die Bieler TV-Konzession begann im Januar 2024, als das Uvek unter Medienminister Albert Rösti die TV-Konzession für die Region Biel/Bienne an Canal B vergab. TeleBielingue legte gegen diesen Entscheid Beschwerde ein und führte an, dass Canal B nicht geeignet sei, den Leistungsauftrag zu erfüllen. 

Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Dezember, dass die beiden Dossiers gleichwertig seien. Gemäss RTVG musste das Uvek daher prüfen, welcher Bewerber mehr zur Angebots- und Meinungsvielfalt beitrage. Die Behörde entschied sich für Canal B.

Der Entscheid kann noch vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.