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Montag
13.05.2019

TV / Radio

Im April 2018 berichtete die RTS-Nachrichtensendung «Le 19h30» zwei Mal über einen mutmasslichen Chemiewaffeneinsatz im Syrienkrieg und dessen mögliche Folgen.

In einer Beschwerde wurde kritisiert, die Berichterstattung sei «täuschend» und gebe in einseitiger Weise die Sicht des Westens und vor allem der USA wieder. Statt zu informieren werde «Propaganda betrieben», auch mit Hilfe von schockierenden Bildern, warfen die Beschwerdeführer Radio Télévision Suisse (RTS) vor.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat den Fall «kontrovers» diskutiert, heisst es am Freitag von Seiten des Gremiums. Besonders zu Diskussionen führten die ausgestrahlten Aufnahmen von kontaminierten Kindern, die notfallmässig behandelt werden. Diese Bilder hatten die Weisshelme aufgenommen.

Die Mehrheit der UBI-Mitglieder fand, dass die Bilder die Menschenwürde nicht verletzten, «weil sie Bestandteil der Tagesaktualität bildeten, zur Informationsvermittlung gehörten und keinen Selbstzweck bildeten».

Trotz der Nichteinhaltung einer journalistischen Sorgfaltsplicht, nämlich der Quellenangabe der Bilder, kam das Gremium zum Schluss, dass sich das Publikum «eine eigene Meinung im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots» bilden konnte. Die Beschwerde wurde in beiden Punkten abgewiesen.