Zwei Journalisten sind vor Gericht gelandet, nachdem sie den Tierschützer Erwin Kessler in ihrem Artikel für den «Tages-Anzeiger» kritisch beschrieben haben. Nun können sie aufatmen: Kessler zieht den Fall nicht weiter.
Erwin Kessler sei «das Prozessrisiko zu gross», schreibt der «Tages-Anzeiger» am Mittwoch. Damit wird der Freispruch des Bezirksgerichts Zürich rechtskräftig.
Die erste Gerichtsinstanz hatte den Artikel «Wir lieben und wir fressen sie» zu beurteilen, der im Sommer 2017 publiziert wurde. Darin berichteten die angeklagten Tamedia-Journalisten über den Umgang der Öffentlichkeit mit dem «Fall Hefenhofen», der von Pferdequälerei handelte. Die Autoren wunderten sich über die in der breiten Öffentlichkeit undifferenzierte Anteilnahme am Schicksal der Tiere.
In diesem Zusammenhang wurde auch Erwin Kessler erwähnt, der bei der Aufdeckung des «Quälhofes» eine wichtige Rolle spielte. «Die Kraft des Falles geht über die Behörden hinaus. Sie macht etwa aus Erwin Kessler einen Helden. Seit Jahrzehnten sind Kessler und sein Verein gegen Tierfabriken umstritten», heisst es im Artikel.
Weiter schrieben die Journalisten, dass dem Verein «rassistische und antisemitische Tendenzen vorgeworfen werden». Zudem sei Kessler schon selber vor Gericht gestanden und wegen Verstosses gegen die Rassismus-Strafnorm verurteilt worden.
Kessler wehrte sich gegen die Berichterstattung und sah seinen Ruf geschädigt. Doch das Gericht sah in den zur Rede stehenden Sätzen keine Ehrverletzung.
«Sowohl die Rassismus- und Antisemitismusvorwürfe als auch die Verurteilung seien Tatsachen», zitierte der «Tages-Anzeiger» die Richter. «Wenn ein Journalist nicht mehr über negative Seiten einer Person schreiben dürfe, werde es schwierig.»
Ganz vom Tisch ist die Auseinandersetzung zwischen Erwin Kessler und Tamedia allerdings noch nicht. Die Passage, wonach Erwin Kessler vor Gericht wegen Rassendiskriminierung verurteilt wurde, hat Tamedia aus der Web-Version des strittigen Artikels nachträglich entfernt.
«Es läuft in dieser Sache aktuell noch ein Zivilverfahren. Bis zur Klärung durch ein Urteil wird die betroffene Aussage in diesem Artikel vorsorglich nicht online gehalten», erklärte Patrick Matthey, Leiter Kommunikation bei Tamedia, auf Nachfrage des Klein Reports am Mittwoch.