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Samstag
24.01.2015

Medien / Publizistik

Nach dem Ständerat hat sich auch die Nationalratskommission für eine längere Speicherung von Telefondaten von sechs auf zwölf Monate ausgesprochen. Inskünftig können die Strafverfolgungsbehörden selbst nach zwölf Monaten herausfinden, wer wann mit wem und wie lange telefoniert hat. Die Daten müssen jedoch nicht zwingend in der Schweiz aufbewahrt werden.

Noch nicht entschieden ist dagegen die Frage, inwiefern sogenannte Staatstrojaner in Computer eingeschleust werden dürfen, um etwa Skype-Gespräche von Kriminellen abzuhören. Das Mithören regulärer Telefongespräche ist ihm Rahmen von Strafverfahren bereits heute zulässig.

Es ist jedoch nötig, die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) ans heutige Internetzeitalter anzupassen. So möchte etwa der Bundesrat dem Nachrichtendienst in einem neuen Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen die präventive Überwachung von Telefongesprächen auch ausserhalb konkreter Strafverfahren erlauben. Eine Entscheidung soll an der nächsten Sitzung der zuständigen Nationalratskommission fallen.