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Mittwoch
14.08.2019

TV / Radio

Adela Smajic «in rein dekorativer Funktion»

Adela Smajic «in rein dekorativer Funktion»

Ex-Bachelorette und Telebasel-Moderatorin Adela Smajic machte in leicht bekleideter Yoga-Pose auf die Berichterstattung des Basler Regional-TVs zu einem Abstimmungssonntag aufmerksam. Ein No Go, findet die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK).

«Egal, ob Sie gerade Power-Yoga oder Fitness machen, bei uns erfahren Sie alles zu den Abstimmungen», sagt Adela Smajic in dem umstrittenen Clip in die Kamera. Dabei schlägt sie die Yoga-«Brücke», der Blick der Zuschauer fällt direkt in ihr Dekolleté. 

Publiziert hat Telebasel das Video kurz vor dem Abstimmungssonntag vom 10. Februar 2019 über Facebook. Das Video fiel in User-Kommentaren und Zeitungsrubriken schnell in Ungnade, noch am Abstimmungssonntag löschte Telebasel das Video wieder.

Auch bei der Lauterkeitskommission beschwerten sich daraufhin Zuschauer. Sie kritisierten, dass zwischen der Yoga-Pose und dem Politprogramm des Regional-TVs «kein natürlicher Zusammenhang» bestehe. Das Video sei diskriminierend, weil die Frau dafür herhalten müsse, Aufmerksamkeit zu erheischen.

Telebasel hielt in der Antwort dagegen, dass die Lauterkeitskommission gar nicht zuständig sei, da es sich um einen «Programmhinweis» und nicht um kommerzielle Kommunikation handele, wie aus der vom 9. Mai datierten Stellungnahme hervorgeht, über die bisher noch kein Medium berichtet hat. 

Zudem sei das Video nicht sexistisch: Moderatorin Adela, die beim Sender ein People-Magazin und das Wetter moderiert, habe eine anerkannte Yoga-Pose gezeigt und damit einzig die Botschaft vermittelt, dass unabhängig von der Freizeittätigkeit der Telebasel-Berichterstattung zu den Abstimmungsresultaten gefolgt werden soll.

Die Grundsätze der Lauterkeitskommission definieren kommerzielle Kommunikation als Massnahme, «die eine gewisse Anzahl von Personen systematisch in ihrer Einstellung zu bestimmten Produkten oder Geschäftsverhältnissen zum Hauptzweck des Abschlusses eines Rechtsgeschäftes oder seiner Verhinderung beeinflusst».

Dies trifft aus Sicht des Selbstkontrollgremiums auf den Telebasel-Clip zu: Ziel des Facebook-Videos sei es, die Einschaltquoten zu steigern, «was offensichtlich einen kommerziellen Hintergrund aufweist». Weil der «Programmhinweis» über einen Drittkanal ausgestrahlt wurde, sei auch nicht die Radio- und Fernsehverordnung zuständig, wie Telebasel argumentiert hatte.

Und auch diskriminierend ist der Facebook-Clip, geht aus der Stellungnahme der Lauterkeitskommission weiter hervor. Die Yoga-Pose mit Dekolleté-Einblick sei «einzig zum Zweck der Aufmerksamkeitssteigerung» eingesetzt worden, «also in rein dekorativer Funktion als Blickfang». Ein geforderter sachlicher Zusammenhang zwischen der Werbebotschaft und der Yoga-Darstellung war nicht erkennbar.