Telebasel hat mit dem massiven Ausbau seines Webauftritts keine Konzessionsverletzung begangen. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat die Anzeigen vom Medienportal barfi.ch und der «Basler Zeitung» abgewiesen. Der Gerichtsstreit unter den Basler Medien könnte nun weitergehen.
Nachdem die Expansionspläne von Telebasel im Januar 2016 bekannt geworden waren, kündigte barfi.ch-Gründer Christian Heeb gegenüber dem Klein Report an, juristisch gegen den Ausbau des Webauftritts vorzugehen.
Heeb war der Ansicht, dass mit den Änderungen eine Verletzung der Konzessionsauflagen einhergehe. «Die Vorwürfe lauteten, die Stiftung setze Konzessionsgelder unsachgemäss für den neuen Onlineauftritt ein und strahle unzulässige Unterbrecherwerbung aus. Ein weiterer Anklagepunkt betraf die angebliche Verletzung des konzessionsbedingten programmlichen Auftrags», schreibt die beklagte Stiftung Telebasel.
Das Bakom weist die Anklagen in allen Punkten zurück. Eine Finanzierung des Onlineauftritts mit Gebührengeldern sei gesetzlich zulässig, solange dieser einen «inhaltlichen Bezug» zum TV-Programm von Telebasel aufweist.
Den Vorwurf der Unterbrecherwerbung stützte das Bakom ebenfalls nicht, da die einzelnen Sendegefässe «eigenständig und inhaltlich klar voneinander abgegrenzt» seien. Damit ist die Werbung zwischen den abgrenzbaren Inhalten zulässig.
Schliesslich habe das Bakom eine Programmanalyse vorgenommen: Im Vergleich mit anderen Regionalsendern konnte keine Verletzung des Programmauftrags festgestellt werden. Telebasel hat demnach seine Konzession jederzeit erfüllt.
Nachdem die Vorwürfe abgewiesen wurden, droht die Stiftung Telebasel nun, den Spiess umzudrehen. «Die in der Anzeige gemachten Vorwürfe gegen Telebasel sowie die entsprechende Berichterstattung wirkten massiv geschäftsschädigend, weshalb sich Telebasel eine Schadenersatzklage gegen die Initianten vorbehält.»