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Samstag
13.05.2023

Medien / Publizistik

Ein Mindestmass an Transparenz muss auch bei sicherheitsrelevanten Beschaffungen gelten, argumentierten Tamedia und SRF vor Bundesverwaltungsgericht... (Bild: © wikipedia)

Ein Mindestmass an Transparenz muss auch bei sicherheitsrelevanten Beschaffungen gelten, argumentierten Tamedia und SRF vor Bundesverwaltungsgericht... (Bild: © wikipedia)

Weil sich der Bund geweigert hat, Dokumente zur Kampfjetbeschaffung herauszugeben, gehts jetzt vors höchste Schweizer Gericht. Das Medienhaus Tamedia und Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) ziehen den Fall gemäss dem Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch weiter. 

Zwei Journalisten hatten im Sommer 2021 gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz beim Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) und bei der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) Dokumente zur Beschaffung des neuen Schweizer Kampfflugzeugs verlangt.

Ein Journalist von Tamedia wollte den Abschlussbericht zu den Lärmmessungen der evaluierten neuen Kampfjets bei der Empa einsehen. Einen Monat davor hatte ein SRF-Journalist bei Armasuisse Einsicht in die Evaluationskriterien und deren Gewichtung bei der Kampfjet-Beschaffung beantragt.

In beiden Fällen verweigerten die Bundesbehörden den Zugang.

Obwohl der Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes (Edöb) nach den Schlichtungsverhandlungen die Herausgabe der Dokumente empfahl, verweigerte dies die Verwaltung. Sie teilte mit, dass aufgrund internationaler Verpflichtungen das Öffentlichkeitsgesetz hier nicht anwendbar sei.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied auch zu ungunsten der beiden Journalisten. Armasuisse und die Empa dürfen gemäss  Gericht die Einsicht verweigern.

Die Begründung: Das sonst im Beschaffungswesen geltende Transparenzgebot komme in diesem Fall nicht zum Zug, da Rüstungsbeschaffungen nicht unter das Beschaffungsgesetz fallen würden und die Vertraulichkeit höheres Gewicht habe. Die innere und äussere Sicherheit der Schweiz überwiege das Interesse der Gesuchsteller.

Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht argumentierten die Medienhäuser, dass ein Mindestmass an Transparenz auch bei sicherheitsrelevanten Beschaffungen gelte. Der Zugang zu solchen Dokumenten könne nicht generell verweigert werden.

Der unabhängige Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch möchte das Öffentlichkeitsgesetz zu einem griffigen Instrument für Medienschaffende machen.