Content:

Montag
19.10.2020

Medien / Publizistik

Der Begriff «Juden-Kapitalismus» ist zwar in Anführungszeichen gesetzt, obwohl kein Beleg präsentiert wird, dass Ken Jebsen ihn je verwendet hat...

Der Begriff «Juden-Kapitalismus» ist zwar in Anführungszeichen gesetzt, obwohl kein Beleg präsentiert wird, dass Ken Jebsen ihn je verwendet hat...

Der Presserat hat die Redaktion von Tamedia wegen eines falschen Zitats gerüffelt. In einem Artikel zu Corona-Protesten ist dem Verschwörungstheoretiker und Journalisten Ken Jebsen der Begriff «Juden-Kapitalismus» untergejubelt worden.

Jebsen «bediene antisemitische Ressentiments gegen den angeblichen ‚Juden-Kapitalismus‘», heisst es im Artikel von Berlin-Korrespondent Dominique Eigenmann, der Mitte Mai online und in den Tamedia-Printzeitungen publiziert worden ist.

Der Begriff «Juden-Kapitalismus» sei in Anführungszeichen gesetzt, obwohl kein Beleg präsentiert werde, dass Jebsen ihn je verwendet habe, schrieb der Presserat. In der Antwort auf die Beschwerde gab Tamedia zu, dass Jebsen diesen Begriff so tatsächlich nicht verwendet habe. «Juden-Kapitalismus» habe allerdings nicht als Zitat, sondern als Beispiel für die von ihm bedienten antisemitischen Ressentiments dienen sollen.

Doch dieses Argument konnte den Presserat nicht überzeugen. Das Gremium schrieb: «Wer einen Begriff in einem Satz, der die Denkweise einer Person beschreibt, in Anführungszeichen setzt, schreibt ihn dieser Person zu.» Dies gelte umso mehr, wenn die betreffende Person im Satz grammatikalisch betrachtet Subjekt ist.

Mit der Zuschreibung des Zitats habe Tamedia die von Jebsen geäusserte Meinung «entstellt» und somit gegen Ziffer 3 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verstossen. Der Presserat heisst die Beschwerde, die von einer Schweizer Privatperson eingereicht worden ist, also teilweise gut.

Hingegen habe Tamedia mit der Aussage, auf KenFM sei im Vorfeld einer Demonstration «kaum verhüllt zu Gewalt gegen ein TV-Team der satirischen ‚heute-show‘ aufgerufen» worden, nicht die Standesregeln verletzt.