Viel Wirbel um die Medienkolumne von Hansi Voigt, die am 11. Januar in der «Wochenzeitung» (WOZ) erschienen ist: Die Beklagten kritisieren, dass Tamedia vor Gericht geht, ohne vorher das Gespräch gesucht zu haben. Voigt selber bezeichnete das Vorgehen von Tamedia deshalb als «Kommunikation per Klageandrohung».
Der Klein Report machte am 19. Januar publik, dass Tamedia gegen Hansi Voigt und die WOZ gerichtlich vorgeht. «Die Klage wurde am Donnerstag eingereicht. Wir gehen davon aus, dass sie der `Wochenzeitung` vom Gericht bereits zugestellt wurde», sagte Tamedia-Sprecher Christoph Zimmer am Montag auf Nachfrage des Klein Reports zum aktuellen Stand.
Der Urheber der Kolumne, Hansi Voigt, zeigte sich zunächst unbeeindruckt und twitterte als Reaktion auf die angekündigte Tamedia-Klage: «Mmh, da hab ich wohl in meiner Kolumne einen Nerv getroffen.»
Kaspar Surber von der WOZ bestätigte indes am Montag, 22. Januar, dass das Gerichtsschreiben bei der WOZ angekommen ist: «Die Klage der Tamedia ist heute bei uns eingetroffen. Wir sind erstaunt darüber, dass die Tamedia nicht zuerst mit uns das Gespräch gesucht hat, sondern uns gleich vor Gericht zieht und ein teures Verfahren anzettelt. Nach der ersten Durchsicht der Klage sehen wir dem Termin vor dem Friedensrichter weiterhin mit grosser Gelassenheit entgegen.»
Damit werfen sich beide Parteien das Gleiche vor, nämlich nicht miteinander zu reden. Denn bereits Christoph Zimmer sagte dem Klein Report: «Besonders stossend ist, dass wir nicht kontaktiert worden sind und damit keine Möglichkeit zu einer Stellungnahme hatten.»
Hansi Voigt war am Montag für den Klein Report nicht für eine Stellungnahme erreichbar.