Die Wettbewerbshüter haben keine Einwände «gegen die Übernahme der ‹Basler Zeitung› durch Tamedia». Mit dieser Übernahme werde Tamedia zwar ihre Marktposition weiter festigen, es bestünde jedoch «nicht die Gefahr einer Wettbewerbsbeseitigung», wie die Wettbewerbskommission (Weko) am Donnerstagmorgen bekannt gab.
Da hat das Gepolter von Christoph Blocher in seinen zugewandten oder kontrollierten Medien, es gebe hier möglicherweise einen politischen Entscheid zu seinen Ungunsten, gewirkt.
Die Weko sieht nach einer vertieften Prüfung zwar Anhaltspunkte, «dass die Übernahme der ‹Basler Zeitung› im Lesermarkt für Tageszeitungen im Raum Basel (WEMF-Wirtschaftsgebiet 31) und in verschiedenen Märkten für Rubrikanzeigen sowohl im Raum Basel als auch in der Deutschschweiz eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken könnte, dies zusammen mit der NZZ/AZ-Gruppe und der Ringier-Gruppe». Aber: Durch den Eigentümerwechsel bei der «Basler Zeitung» veränderten sich die Marktverhältnisse allerdings kaum, schwurbeln die Wettbewerbshüter und rechtfertigen sich einmal mehr mit dem Standardsatz: «Damit sind die hohen vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung angesetzten Hürden (Möglichkeit der Beseitigung des Wettbewerbs) für eine Intervention der Weko nicht gegeben.»
Und doppeln etwas ängstlich mit den Worten nach, dass «zudem darauf hinzuweisen ist, dass in der Zusammenschlusskontrolle nach Kartellgesetz rein wirtschaftliche, das heisst wettbewerbliche und keine medienpolitischen Aspekte, wie etwa die Medienvielfalt, zu prüfen sind». Der Übernahme stehe damit aus kartellrechtlicher Sicht kein Hindernis mehr im Weg.
Kurzum, so der Klein Report: Da hebeln sich Politik und Wettbewerbskommission einmal mehr gegenseitig aus.