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Mittwoch
06.03.2024

Medien / Publizistik

Die Autohändler haben sich gesetzeskonform verhalten. Trotzdem warf ihnen die «Tagesschau» vor, das Gesetz zu umgehen... (Bild Screenshot SRF)

Die Autohändler haben sich gesetzeskonform verhalten. Trotzdem warf ihnen die «Tagesschau» vor, das Gesetz zu umgehen... (Bild Screenshot SRF)

Die «Tagesschau» hat sich einen groben Schnitzer geleistet: Sie warf den Auto-Importeuren vor, das geltende Recht zu umgehen. Dabei reizten diese das Gesetz zwar zu ihren Gunsten aus, doch völlig legal.

Konkret ging es um den Bericht «Autohändler in der Schweiz umgehen Abgas-Strafgebühren», der sich auf eine Untersuchung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) stützte. 

«Damit möglichst viele sparsame Autos gekauft werden, müssten Autohändler für Autos, welche die Umwelt stark belasten, eigentlich eine Strafgebühr zahlen. Eigentlich. Mit einem Trick umgehen viele Autoimporteure diese Gebühr», hiess es in dem «Tagesschau»-Bericht.

Und weiter: «Schon heute kennt die Schweiz Strafgebühren für Importeure von Autos mit schlechten Abgaswerten. Doch diese umgehen die Autohändler meistens. Beispiel: Autobauer Tesla. Tesla importiert über 9000 Fahrzeuge in die Schweiz, doch nur ein Viertel davon sind tatsächlich abgasfreie Elektro-Teslas. Ihre Importflotte füllt Tesla auf dem Papier mit irgendwelchen fremden Fahrzeugen auf, auch mit Abgasschleudern, für die eigentlich Strafgebühren fällig wären. Doch die werden verschont, denn – Tesla sei Dank – liegt der Durchschnitt der Abgase der Flotte gerade noch im grünen Bereich. Wegen diesem völlig legalen Trick entgingen dem Bund, so die Finanzkontrolle, über 100 Millionen Franken Strafgebühren jährlich.» 

Nach Ansicht des Beschwerdeführers sei im Beitrag wahrheitswidrig behauptet worden, dass die Autohändler durch einen Trick gesetzliche Strafgebühren umgehen, dass Tesla Verbrenner importierte und mit diesem Trick («Buebetrickli») den Staat um einen grossen Betrag (über 100 Millionen Franken) geprellt hätte. 

Für den Beschwerdeführer ging es dagegen gar nicht um einen «Trick», sondern um eine Option, die das Gesetz ausdrücklich erlaubt.

Diese Sichtweise stützt nun der Schweizer Presserat in einer am Mittwoch publizierten Stellungnahme: Er ist der Ansicht, dass die im Bericht genutzten Begriffe «Umgehung» und «Trick» suggerieren, «dass Schweizer Autohändler und -Importeure Gesetzeslücken ausgenutzt hätten. Ein Eindruck, der nicht der Wahrheit entspricht».

Denn tatsächlich stellt die im Beitrag beschriebene Import-Methode – also die Möglichkeit der Bildung von Emissionsgemeinschaften (CO2-Pooling), die Übernahme von Fahrzeugen (punktuelle Abtretung) und das entsprechende Bonus-Malus-System – eine gesetzlich ausdrücklich vorgesehene Option dar. 

Zielte die Kritik der Eidgenössischen Finanzkontrolle auf die Gesetzgebung zur Reduktion der CO2-Emissionen, machte die «Tagesschau» daraus einen Vorwurf an die Autohändler, die Vorschriften zu umgehen – was nicht stimmte.

Dadurch wurde die Wahrheitspflicht der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt.