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Mittwoch
16.03.2016

IT / Telekom / Druck

Knatsch in der Druckereibranche: Kurz vor Weihnachten 2015 gab Tamedia ihren Austritt aus dem Arbeitgeberverband viscom der grafischen Industrie bekannt. Nur wenige Tage zuvor unterzeichnete der Verband mit den Gewerkschaften syndicom und Syna jedoch einen neuen, über drei Jahre gültigen Gesamtarbeitsvertrag (GAV), der die Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer in der Druckereibranche regelt. Laut syndicom ist Tamedia deshalb nun bis Ende der Laufzeit 2018 an den GAV gebunden.

Der Konzern sieht dies anders, wie Unternehmenssprecher Christoph Zimmer auf Anfrage des Klein Reports bestätigt: «Wir haben die Mitarbeiter in unseren Druckereien offen darüber informiert, dass wir uns von viscom nicht vertreten fühlen. Die Zeitungsdruckereien werden im neuen Gesamtarbeitsvertrag gegenüber allen anderen Druckereien benachteiligt. Deshalb sind wir aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten und der neue GAV hat für uns deshalb keine Gültigkeit».

Diese Argumentation will Nina Scheu, Sprecherin von syndicom, nicht schlucken: «syndicom fordert Tamedia auf, sich schriftlich zur Anerkennung des GAV zu bekennen», sagt sie gegenüber dem Klein Report. Es sei «skandalös», dass Tamedia trotz enormen Gewinnen und ihrer starken Position im Schweizer Zeitungsdruck und als Verleger den GAV nicht anerkennen wolle.

Sie kritisiert den Austritt des Konzerns aus dem Verband scharf. «Schon in den Verhandlungen früherer Jahre hatte Tamedia versucht, die Arbeitsbedingungen für ihre Mitarbeiter zu verschlechtern». Schon vor drei Jahren habe das Unternehmen deshalb mit dem Austritt aus dem Viscom gedroht, Ende 2015 habe man die Drohung dann wahrgemacht. «Tamedia ging es darum, die Nachtzuschläge zu senken sowie die 42-Stunden-Woche als Normalarbeitszeit durchzusetzen» sagt Scheu.

Christoph Zimmer widerspricht dieser Darstellung: «Alles was wir anstrebten war eine Gleichbehandlung mit allen anderen Druckerein, aber unsere Interessen wurden kategorisch ignoriert». Nur deshalb habe man sich für den Austritt entschieden.

Für Nina Scheu spielt der Grund des Austritts jedoch nur eine untergeordnete Rolle, «denn der GAV gilt sowieso», ist sie überzeugt. Momentan verzichte man aber darauf, rechtliche Schritte gegen die Tamedia einzuleiten, denn bisher hat das Medienhaus die Arbeitsbedingungen für die Druckereimitarbeiter nicht verändert.

«Dies wird mindestens für das Jahr 2016 auch so bleiben», bestätigt Zimmer. Darüber hinaus könne man aber keine Garantie geben, da die Entwicklung der Druckindustrie unberechenbar sei. «Falls Anpassungen notwendig sein sollten, würden wir diese aber zuerst innerhalb des bisherigen GAV-Rahmens vornehmen». Sollte die Tamedia aber die Arbeitsbedingungen ändern, «behalten wir uns rechtliche Schritte vor», bekräftigt Scheu.

Zudem habe man beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) erst letzte Woche eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung beantragt, die alle Unternehmen in der grafischen Industrie zur Einhaltung des GAV verpflichtet. «Wir hoffen, dass diese spätestens Anfang 2017 bestätigt wird», so Scheu. Ansonsten seien die Drucker auch dazu bereit, einmal nicht arbeiten zu gehen, meint sie schliesslich.