Warum werden mir bestimmte Inhalte angezeigt, wenn ich mich auf Google tummle oder ein Video auf Youtube anklicke?
Über 80 Prozent der 3'000 Befragten einer Studie der Medienanstalten in Deutschland wären an solchen Informationen interessiert, wie die Landesmedienanstalten in einer Mitteilung schreiben.
«Auch bei der Verständlichkeit der Angaben ergibt sich auf Basis der Studienergebnisse für die Medienanstalten Nachbesserungsbedarf», hat die Studie zu Tage gebracht.
«Dass dies nicht nur medienrechtlich notwendig ist, sondern auch den Interessen der Nutzerinnen und Nutzer entspricht, zeigt unsere Studie klar. Die Umsetzung durch Medienintermediäre muss allerdings verbessert werden», sagt Wolfgang Kreissig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Medienanstalten.
Diese hat die Medienintermediäre – also Suchmaschinen, soziale Netzwerke oder Videoportale – in den letzten Monaten über die neue Rechtslage informiert und über die konkrete Gestaltung gesprochen. «Jetzt erwarten wir zeitnah von allen Anbietern entsprechende Zeichen der gesetzeskonformen Umsetzung der Transparenzregeln», mahnt auch Thorsten Schmiege, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) und Koordinator des Fachausschusses Infrastruktur und Innovation, vormals Fachausschuss Netze, Technik, Konvergenz.
«Google, Instagram, Youtube und Co. werden vor allem mobil genutzt. Hier muss mit Priorität nachgebessert werden, sowohl was die Verständlichkeit der Angaben als auch den Weg zu den Informationen angeht. Die Anbieter müssen ihre Expertise in der Entwicklung kundenfreundlicher Angebote auch für die transparente Aufklärung ihrer Nutzerinnen und Nutzer einsetzen», konkretisiert Eva-Maria Sommer, Direktorin der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein und Themenbeauftragte der Medienanstalten für Medienintermediäre.
Die Auffindbarkeit von Transparenzangaben lässt zu wünschen übrig. Bei Instagram seien zum Beispiel sechs Klicks nötig, um an die erforderlichen Angaben zu gelangen. Bei Google finden nur 16 Prozent die Transparenzangaben, ohne auf einer der beiden nötigen Navigationsebenen zu scheitern.
Nun arbeiten die Medienanstalten weiter am Aufbau einer bundesweiten Spruchpraxis zur rechtskonformen Ausgestaltung durch die Anbieter und für einen verbesserten Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.