Die Schweizerische Post will die Zustellpreise für abonnierte Zeitungen und Zeitschriften um sechs Rappen pro Exemplar erhöhen. Dagegen wehrt sich der Verband Schweizer Medien (VSM) seit Jahren und erhält nun Unterstützung vom Bundesgericht.
Um überhaupt vor Gericht mitreden zu dürfen, verlangte der Verlegerverband bereits vor mehr als zwei Jahren vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) die Zulassung zum Verfahren. Erfolgreich, denn am 5. September 2014 eröffnete das Bakom für den VSM ein eigenständiges Aufsichtsverfahren in Sachen Post-Preise.
Eine von der Post dagegen erhobene Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht mit Entscheid vom 18. November 2015 abgewiesen. Daher gelangte die Post schliesslich zum Bundesgericht in Lausanne, der letzten Schweizer Adresse für rechtliche Belange.
Das Verfahren gegen die Post sei aufzuheben, «eventuell sei dem VSM in diesem Verfahren die Parteistellung zu verweigern», hofften die Anwälte der Schweizerischen Post. Die Auseinandersetzung mit dem Verlegerverband wollten sie mit einem formellen Winkelzug beilegen.
Davon unbeeindruckt hat auch das Bundesgericht die Beschwerde der Post abgewiesen, wie dem am Montag publizierten Entscheid vom 31. Juli zu entnehmen ist. Damit ist nach mehr als zwei Jahren klar: Der VSM darf bei der Frage nach der Erhöhung der Zustellpreise mitreden - auch offiziell.