Die Zeitung «24 heures» aus dem Tamedia-Konzern hat eine Beilage zum Thema Unternehmenssteuerrechts-Reform publiziert. Die Vermischung von redaktionellem und kommerziellem Inhalt ist dem Presserat bei der Betrachtung sauer aufgestossen. Denn auf der ersten Seite wurde rechts festgehalten, «dass diese Beilage durch die kantonale Steuerverwaltung ausgearbeitet wurde», so das Branchenorgan.
Andere Elemente hätten indessen Verwirrung gestiftet. So zum Beispiel die Frontseite, wo eine Zeichnung des Karikaturisten der Zeitung abgebildet war. Dann ein vom Chefredaktor von «24 heures» verfasstes Editorial. Dieser wird gleichzeitig auch als Chefredaktor der Beilage im Impressum erwähnt.
Zuviel der Unklarheiten: Der Presserat hat auf Vorschlag eines seiner Mitglieder den Fall von sich aus aufgegriffen.
«Eine solche Vermischung ist nicht zulässig», urteilt der Presserat über die Beilage der Waadtländer Zeitung. «Hingegen anerkennt er das Recht der Zeitung, eine solche Beilage zu veröffentlichen, auch wenn diese einseitig ist und den Gegnern der Reform kein Raum zugestanden wird», so der Presserat.