Die Politik macht mobil gegen Admeira: Sowohl im Stände- als auch im Nationalrat wurden parlamentarische Initiativen eingereicht, die eine Anpassung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) bezüglich Kooperationen der SRG mit anderen Medienunternehmen zum Ziel haben.
Eine der beiden Initiativen stammt vom Freiburger CVP-Ständerat Beat Vonlanthen. Gegenüber dem Klein Report erklärt er, weshalb das RTVG überholt ist und die Politik bei Admeira Mitspracherechte haben muss.
Mit seiner Initiative will Vonlanthen erreichen, dass das RTVG so angepasst wird, dass Kooperationen der SRG mit anderen Medienunternehmen zur «Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt beitragen müssen». Ausserdem müssen «alle interessierten schweizerischen Medienunternehmen diskriminierungsfrei und zu den gleichen Bedingungen daran teilhaben können».
Vonlanthen: «Wie die ersten Informationen zur Geschäftsstrategie von Admeira zeigen, ist eine dezentrale Struktur mit Ablegern in allen Landesteilen vorgesehen», begründet er seine Initiative gegenüber dem Klein Report. Damit trete das Joint Venture in direkte Konkurrenz zu den regionalen Medien. «Die Gefahr der Verdrängung scheint mir durchaus real, zumal kundenbezogene Werbung in Zukunft eine immer grössere Bedeutung einnehmen wird. Eine solche staatspolitisch höchst brisante Entwicklung ist ganz sicher nicht im Sinn der Politik», so Vonlanthen.
Seine vorgeschlagene Gesetzesänderung ziele darauf ab, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, die aus Kooperationen der SRG mit anderen Medienunternehmen entstehen können. «Im Fall von Admeira ist das Geschäftsmodell problematisch, da eine Beteiligung der anderen Medienunternehmen nur im Rahmen eines Kundenverhältnisses und gegen eine Vermittlungskommission vorgesehen ist». Vorzuziehen wäre laut dem CVP-Ständerat eine Organisationsform, die allen interessierten Medienunternehmen eine gleichberechtigte Teilnahme ermöglicht.
Das Instrument der parlamentarischen Initiative - bei der das Parlament direkt gesetzgeberisch tätig wird und der Einfluss des Bundesrates stark beschränkt ist - hat Vonlanthen gewählt, da die Entscheide, die zur Bewilligung des Joint Ventures führten, von der Wettbewerbskommission und dem zuständigen Departement gefällt worden seien. «Das Parlament hatte bisher keine Gelegenheit, sich zu dieser Frage zu äussern, obschon das Gemeinschaftsunternehmen Auswirkungen hat, die auch staatspolitisch heikel sind», so Vonlanthen kritisch.
Durch seine Initiative würde über die Gesetzesänderung ein Mechanismus eingeführt, der es erlaube, periodisch zu überprüfen, ob die Kooperationen der SRG den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. «Das Verfahren würde auch auf bereits bewilligte Kooperationen wie Admeira angewandt werden. Sollten diese nicht dem verlangten Prinzip der diskriminierungsfreien Behandlung privater Medienunternehmen entsprechen, müsste das Bakom neue Auflagen festlegen», sagt der Freiburger gegenüber dem Klein Report.
Zuerst müsse die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen die Initiative aber in ihre Diskussionen einbeziehen und innerhalb eines Jahres entscheiden, ob sie ihr Folge geben wolle oder nicht. Anschliessend werde sich das Plenum zum Anliegen äussern können. «Zum jetzigen Zeitpunkt steht der detaillierte Fahrplan allerdings noch nicht fest», so der Christdemokrat.
Auf politische Unterstützung kann Vonlanthen dabei zählen. «Die Diskussionen der vergangenen Monate haben gezeigt, dass ein grosses Bedürfnis besteht, die Rahmenbedingungen für Kooperationen staatsnaher Betriebe besser zu definieren», ist er sich sicher. Im Austausch mit seinen Kolleginnen und Kollegen habe er festgestellt, dass seine Beurteilung geteilt werde. Ausserdem seinen auch im Nationalrat noch verschiedene Vorstösse zum Joint Venture hängig, darunter eine parlamentarische Initiative.
Diese wurde am 18. März - drei Tage nach der Einreichung von Vonlanthens Initiative - vom Genfer FDP-Nationalrat Hugues Hiltpold in der grossen Kammer des Parlaments eingereicht. Darin verlangt Hiltpold eine Änderung des RTVG dahin, dass die SRG mit anderen Medienunternehmen nur eine Zusammenarbeit eingehen darf, wenn diese «nachweislich zur Meinungsvielfalt und zur Angebotsvielfalt» beiträgt und «alle Medienunternehmen diskriminierungsfreien Zugang zu einer Mitwirkung bei der Zusammenarbeit erhalten».