Der Ständerat hat dem revidierten Urheberrechtsgesetz zugestimmt. Auf das Leistungsschutzrecht für Presseverlage verzichtete er. Vom Tisch ist das Thema aber noch nicht.
In der Frühjahrssession hatte die kleine Kammer den Gesetzesentwurf an die vorberatende Kommission retourniert. Vor allem beim Paragraphen zum Leistungsschutzrecht sahen die Ständeräte Schwächen. Mit einer «Link-Steuer» wollten die Verleger festlegen, dass Google, Facebook und andere Plattformen fürs Zugänglichmachen von redaktionellem Inhalt bezahlen müssen.
Zum jetzigen Zeitpunkt sei «komplett unklar», wie die einzelnen EU-Länder den Entscheid des EU-Parlamentes umsetzen werden, begründete der Zürcher FDP-Ständerat und Kommissionssprecher Ruedi Noser am Mittwochmorgen den Entscheid der Kommission, das Leistungsschutzrecht aus dem Gesetz zu kippen.
Klar sei dagegen, dass die Formulierung, wie sie die Kommission vorgeschlagen hatte, die Gerichte über viele Jahre beschäftigen würde, weil sie «sehr unklar» sei, so Noser.
«Der Weg, dass, wer Links darstellt, eine Vergütung schuldet, ist im Schweizer Urheberrecht der falsche Weg. Einen Link darzustellen ist keine Werksverwendung gemäss Urheberrecht.» Das würde zu Abgrenzungsproblemen führen.
«Möchte man das Ziel erreichen, dass Verleger von News-Aggregatoren entschädigt werden, müsste man als kollektiv wahrnehmbaren Vergütungsanspruch Versuchsmaschinen schaffen, die News aggregieren.» Das wäre laut Ruedi Noser der Weg im Schweizer Urheberrecht.
Dieser Weg wäre jedoch ein längerer und würde bedeuten, das Geschäft nochmals an den Bundesrat zurückzuweisen. Das wollte die Kommission nicht.
Mit 36 zu 0 Stimmen winkte der Ständerat das Urheberrecht schliesslich durch. Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat.
Ad acta gelegt ist das Leistungsschutzrecht aber noch nicht: Der Ständerat hat am Mittwoch auch ein Postulat verabschiedet, das den Bundesrat beauftragt, die Entwicklung in der EU im Auge zu behalten und «innert zwei Jahren» einen Bericht vorzulegen, ob es im Schweizer Urheberrecht neuen Änderungsbedarf gibt.
Justizministerin Karin Keller-Suter begrüsste im Ständeratssaal den Entscheid, die EU-Entwicklung abwarten zu wollen. «Erst dann wird eine Abschätzung möglich sein, ob eine Regelung ihr anvisiertes Ziel erreichen kann.»