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Mittwoch
31.01.2024

Marketing / PR

Der Bundesrat unterstellt den Kritikern seiner Kommunikation, dass sie seine Glaubwürdigkeit untergraben wollen... (Bild: @ admin.ch)

Der Bundesrat unterstellt den Kritikern seiner Kommunikation, dass sie seine Glaubwürdigkeit untergraben wollen... (Bild: @ admin.ch)

«Bedingt zweckmässig»: Mit diesem Urteil zerpflückte die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats im vergangenen November die Kommunikation des Bundesrates vor Abstimmungen. Nun kritisiert er seine Kritiker.

Er bezweifle, schreibt der Bundesrat in einer wortreichen Stellungnahme vom Mittwoch, dass das Attest «bedingt zweckmässig», das er von der GPK bescheinigt bekommen hat, wirklich «angebracht» sei. Grund: Die GPK habe sich dabei nicht auf die «Feststellung systematischer, wiederkehrender Mängel» gestützt. 

«Die wenigen bemängelten Punkte ergaben sich vielmehr aus der Analyse von bloss vier Abstimmungsvorlagen. Das Urteil beruht damit auf einer schmalen Datenbasis», so der Bundesrat.

Unter den vier untersuchten Fällen war Bundesrätin Karin Keller-Sutter am meisten aufgefallen. Die Kommunikation ihres Departements zur Konzernverantwortungsinitiative war in den Medien auf viel Kritik gestossen. 

Zu Recht, wie die GPK festhielt: Keller-Sutters Redestil war «mehr auf die Ablehnung der Initiative als auf die Information der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ausgerichtet».

Und: «Aus dem speziell für diese Abstimmung ausgearbeiteten Kommunikationskonzept des Departements und aus den Protokollen der zuständigen Arbeitsgruppe geht hervor, dass die Kommunikation der Departementsvorsteherin als Ergänzung zur überparteilichen Kampagne ausgerichtet war, um einen Meinungsumschwung beim Zielpublikum zu erreichen», wie in dem Ende November publizierten GPK-Bericht nachgelesen werden kann.

Am Mittwoch ist der Bundesrat nun also in die Gegenoffensive gegangen. Zwar sei Kritik an der Kommunikation des Bundesrates ernst zu nehmen, räumt er ein. «Sie ist aber längst auch zum festen Bestandteil von Kampagnen geworden. Sie wird mitunter gezielt eingesetzt, um die Glaubwürdigkeit der Argumente des Parlamentes und des Bundesrates zu untergraben.»

Die Kampagnenführenden müssten sich dabei – anders als der Bundesrat – kaum an Vorgaben halten. «Der Bundesrat bedauert deshalb, dass die PVK nicht analysiert hat, ob und bei welchen Abstimmungsvorlagen solche Kritik unter Umständen zu Unrecht erfolgte.»

Auf die konkreten Empfehlungen und Änderungsvorschläge der Geschäftsprüfungskommission ging der Bundesrat nur zum Teil ein.

Unter anderem hatte die GPK den Bundesrat aufgefordert, er möge bei der Behördenkommunikation vor Abstimmungen den Umfang beziehungsweise die Grenzen der zulässigen Information definieren. Und zwar nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit.

Dies sieht der Bundesrat als nur schwer umsetzbar. Denn die Debatte zu jeder Volksabstimmung verlaufe anders. Er und die Bundesverwaltung bräuchten «Spielraum» für die Informationstätigkeit. Die Intensität der Kommunikation der Behörden könne von Abstimmung zu Abstimmung «variieren und dennoch verhältnismässig sein».

Einig mit den GPK-Empfehlungen ist der Bundesrat bei der Einschätzung, dass «ausreichende schriftliche Dokumente bestehen, die die Grundlage für die Behördenkommunikation vor Abstimmungen bilden» sollten. 

Hier will er nachbessern, vor allem auch in den Behörden-Accounts auf den sozialen Medien. Konkret soll das «Leitbild der Konferenz der Informationsdienste (Kid) zur Information und Kommunikation von Bundesrat und Bundesverwaltung» überarbeitet und erweitert werden.

Denn zu Behörden-Postings in den sozialen Medien vor eidgenössischen Volksabstimmungen ist in diesem Dokument – die letzte Version stammt von 2015, als zum Beispiel Tiktok noch nicht existierte – nichts zu finden.