Die Aussagen von SRG-Generaldirektor Roger de Weck an der Publisuisse-Mediavision haben nicht nur am Apéro nach der Veranstaltung am Dienstag für einige Aufregung gesorgt. De Weck hatte sowohl die Werbemöglichkeiten auf SRG-Live-Streams angepriesen, zeigte sich aber auch zuversichtlich, dass die SRG eines Tages sicher auch bei der Onlinewerbung dabei sei und Spots schalten dürfe.
Für einen weiteren Aufreger sorgte die Aussage im Klein Report von de Weck, wonach auch auf Youtube-Kanälen Werbung geschaltet werden dürfe. Die Aussage, die bei den Vermarktern für kalten Schweiss sorgen würde, ist allerdings nicht korrekt. Die SRG darf nur in Live-Streams Werbung schalten, nicht aber auf den Youtube-Kanälen.
«Wir könnten Werbung im Umfeld von SRG-Videos, die von Dritten hochgeladen wurden, zulassen und wären an den Erträgen beteiligt, aber selbst darauf verzichten wir», meldete sich Daniel Steiner, stellvertretender Leiter der Unternehmenskommunikation, beim Klein Report.
Und auch Roger de Weck selbst fühlte sich bereits am Mittwochvormittag dazu gedrängt, dem Verlegerpräsidenten Hanspter Lebrument schriftlich mitzuteilen und klarzustellen, dass die SRG auf Youtube keine Werbung schalten dürfe.
«Roger De Weck und ich haben noch diese Woche besprochen, dass wir für die Zusammenarbeit im Onlinebereich eine Arbeitsgruppe zusammenstellen werden», sagte Verlegerpräsident Hanspeter Lebrument am Mittwoch gegenüber dem Klein Report. «Dies ist im Interesse des Verbandes Schweizer Medien und im Interesse der SRG.»
Am Gespräch mit de Weck sei klar zur Geltung gekommen, dass der Verband Schweizer Medien das Onlineverbot für die SRG in jedem Fall aufrechterhalten wolle und sich dafür auch mit aller Kraft einsetzen werde, so Lebrument.
«Nachdem die SRG in den letzten zehn Jahren 150 Millionen Franken mehr an Gebühren erhalten hat, und auch die Haushaltsabgabe der SRG langfristig mehr Mittel zur Verfügung stellen wird, würden die privaten Medien existenziell gefährdet, wenn der SRG ermöglicht würde, Onlinewerbung zu schalten», sagte Lebrument.
Lebrument sähe es als «schwere Verletzung des RTVG, wenn der SRG, die Rücksicht auf die Presse zu nehmen hat, praktisch Tür und Tor für weitere Einnahmequellen geöffnet würden», meinte er. «Der Verband Schweizer Medien sieht seine Mitglieder als Vermarkter der Onlinemedien, die bei Übernahme von Audio- und Videobeiträgen der SRG, die keine Onlinewerbung verkaufen darf, diese an den erzielten Einnahmen aus der Onlinewerbung beteiligen kann.»
Die Onlinewerbung müsse aber - gleich wie das Zeitungsinserat - vollumfänglich in den Händen der privaten Medien bleiben. «Für den Verband Schweizer Medien und für die schweizerischen Medienhäuser ist diese Position eine der wesentlichsten Rahmenbedingungen für eine Erhaltung einer vielfältigen und föderalistischen schweizerischen Medienlandschaft», sagte Lebrument gegenüber dem Klein Report.