Schweizer Journalisten dürfen ab sofort in den SRG-Datenbanken recherchieren und eine Auswahl von Videos und Radiosendungen downloaden. Die Videos dürfen von den privaten Medienhäusern kommerziell genutzt werden.
Bereits seit 2017 stellt die SRG Metadaten ausgewählter Archive über eine öffentliche Schnittstelle zur Verfügung. Ausserdem können seit dem letzten Jahr Archivdokumente der SRG in Kulturinstitutionen eingesehen werden.
Wie angekündigt, erweitert die SRG nun den Zugang auch für Journalisten, um «dazu beizutragen, die gemeinsame Geschichte des Landes zu würdigen», wie es in einer Pressemitteilung vom Donnerstag blumig heisst.
«Rechtlich geklärte» Videos und Sendungen, die mindestens ein Jahr alt sind, dürfen von nun an über die Shared Content-Plattform des Unternehmens heruntergeladen werden. «Aus arbeitsökonomischen Gründen wird die Zahl der downloadbaren Videos beschränkt sein.»
Die Downloads dürfen nicht bearbeitet werden. Auch die Rechte an den Inhalten bleiben bei der SRG. «Die Medienunternehmen dürfen die Videos jedoch in einem kommerziellen Umfeld nutzen.» Dies soll der Stärkung des Medienplatzes Schweiz dienen.