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Samstag
04.02.2023

TV / Radio

Der Beschwerdeführer kritisierte nicht nur einen «10vor10»-Beitrag, sondern holte aus zu einem Rundumschlag gegen die Nahost-Berichterstattung von SRF – ohne Belege. (Bild Screenshot SRF)

Der Beschwerdeführer kritisierte nicht nur einen «10vor10»-Beitrag, sondern holte aus zu einem Rundumschlag gegen die Nahost-Berichterstattung von SRF – ohne Belege. (Bild Screenshot SRF)

«10vor10» berichtete im letzten Juli über «1000 Palästinenser vor der Zwangsenteignung» – und sorgte damit für eine geharnischte Beschwerde vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).

In dem Beitrag werden die Auswirkungen des Urteils des obersten Gerichtshofs Israels vom 4. Mai 2022 über einen 23-jährigen Rechtsstreit um ein Land in Masafer Yatta im Westjordanland auf die ansässige Bevölkerung thematisiert. 

Der Gerichtshof befand, dass es auf einem von palästinensischen Bauernfamilien bewohnten Gebiet keine dauerhafte Besiedlung durch diese gegeben hatte, als die israelische Armee dieses als militärisches Übungsgelände übernahm. 

In der gegen den Fernsehbeitrag erhobenen Popularbeschwerde wurde gerügt, dieser sei manipulativ, enthalte zahlreiche Auslassungen sowie Unwahrheiten und operiere mit emotional aufwühlenden Bildern. Statt die Fakten des Urteils wiederzugeben, nehme die Reporterin die Rolle der Anwältin der angeblich entrechteten palästinensischen Bevölkerung ein. 

In der Beratung wurde auf den besonderen Blickwinkel des Beitrags – die Situation und die möglichen Folgen des Urteils auf die palästinensische Bevölkerung – hingewiesen, welcher für die UBI «grundsätzlich zulässig ist und für das Publikation erkennbar war». 

Rundfunkrechtlich relevant war zudem, dass neben einem betroffenen Bauern, dem Vorsteher des Gemeinderats und einer Menschenrechtsanwältin, die vor der Kamera ihren Standpunkt vertraten, die Redaktion auch aus der schriftlichen Stellungnahme der israelischen Armee zitiert hat. 

«Die unterschiedlichen Sichtweisen der Parteien wurden damit erkennbar», so die UBI weiter. Alles in allem habe der Beitrag die «Mindestanforderungen» an die Sachgerechtigkeit eingehalten. Die Beschwerde wurde mit sechs zu zwei Stimmen abgewiesen. 

Der Beschwerdeführer kritisierte nicht nur den «10vor10»-Beitrag, sondern holte aus zu einem Rundumschlag: SRF nehme seit Langem eine «anti-israelische Haltung» ein, berichte grundsätzlich unausgewogen über den israelisch-palästinensischen Konflikt. Genauer belegt hat er dies jedoch nicht.

Denn um klären zu können, ob SRF in dieser Sache das ihr auferlegte Vielfaltsgebot tatsächlich verletzt, bräuchte die UBI eine Beschwerde gegen mehrere Sendungen in einem bestimmten Zeitraum.