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Donnerstag
30.04.2020

TV / Radio

Die UBI spricht von einer «redaktionellen Unvollkommenheit, die nicht geeignet war, die Meinungsbildung des Publikums zur Sendung insgesamt zu beeinträchtigen».

Die UBI spricht von einer «redaktionellen Unvollkommenheit, die nicht geeignet war, die Meinungsbildung des Publikums zur Sendung insgesamt zu beeinträchtigen».

«Reporter» begleitete den Schweizer Klimaforscher Thomas Stocker auf einer Reise nach Grönland. Das SRF-Format habe «manipulativ» über den Klimawandel berichtet, beschwerte sich ein Zuschauer vergeblich bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).

Thomas Stocker habe in der Sendung Gelegenheit erhalten, den «menschengemachten Klimawandel zu propagieren», obwohl es dafür «keine wissenschaftlichen Belege» gebe, beklagte sich der Zuschauer laut der am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme der UBI.

Mehrere im Beitrag gemachte Aussagen des Klimaforschers seien falsch gewesen und wesentliche Fakten zur Erderwärmung seien verschwiegen worden. Gegenstimmen seien zu kurz gekommen. 

Für die UBI ist das die falsche Messlatte. Es habe sich nicht um eine wissenschaftliche Durchleuchtung des Klimawandels gehandelt, sondern um das Porträt eines bekannten Klimaforschers. Und dieses habe mit den Informationen zur Grönland-Reise, zu seiner Person, seinen beruflichen Erfolgen und Niederlagen und seinen Kritikern ein differenziertes Bild von Thomas Stocker vermittelt.

Den Fokus auf den Menschen zu legen, gehöre zur Programmautonomie und sei fürs Publikum auch klar erkennbar gewesen, schreibt die UBI weiter.

Der Zuschauer beschwerte sich auch über die Verwendung des Wortes «Rekordjahr». Dies betraf eine Einspielung eines «10vor10»-Beitrags von 2013, in welchem sich Thomas Stocker zur «Klimapause» der vergangenen Jahre geäussert hatte. Im anschliessenden Off-Kommentar wurde erwähnt, dass kurz darauf der Klimaforscher mit einem neuerlichen «Rekordjahr» erlöst worden sei.

«Dem Beschwerdeführer ist hier beizupflichten, wonach es für das Publikum nicht nachvollziehbar war, dass sich die Aussage offenbar auf das Jahr 2014 bezogen hat», schreibt die UBI zu diesem Punkt. Diese Ungenauigkeit stelle aber eine «redaktionelle Unvollkommenheit» dar, «die nicht geeignet war, die Meinungsbildung des Publikums zur Sendung insgesamt zu beeinträchtigen».

Die UBI wies die Beschwerde ohne Gegenstimme ab.