Ein Zuschauer warf der SRF-Satiresendung «Deville» über das Waffenrecht «linkeste Propaganda» vor. Ombudsmann Roger Blum wies die Beanstandung ab - und revidierte dabei seine frühere Meinung: Auch in der heissen Phase vor Volksabstimmungen müsse man Spott aushalten können.
Der Comedian Dominic Deville kommentierte in seiner Sendung vom 5. Mai mit Hilfe seiner «Geliebten», dem Sturmgewehr «Bettina», die Slogans der Waffengesetz-Gegner. Indem er sich als übertriebener Waffennarr outete, nahm er die Opposition auf die Schippe.
Patrick Karpiczeko warf ein, Deville wolle doch wohl nicht eine «linksversiffte Anti-Waffennummer» zum Besten geben. Aber Dominic Deville liess sich nicht bremsen.
«So geht das nicht!», beschwerte sich ein empörter Zuschauer. Das «Geschwafel» habe mit Satire nichts zu tun, Deville verstosse gegen Regeln im Umgang mit Armeewaffen und «verunglimpft jeden Wehrmann/-frau, der sein Sturmgewehr sauber versorgt zu Hause hat».
Dass es sich bei «Deville» um eine Satire-Sendung und bei seinem Waffennarr-Monolog in der Ausgabe vom 5. Mai um Satire handelt, steht für den Ombudsmann ausser Frage. Und solange Satire die Grundrechte respektiere und die Fakten im Kern stimmten, geniesse das Genre eben Kunstfreiheit.
Aber wie ist es in der heissen Phase vor Volksabstimmungen? In dieser Zeit gilt für Radio und Fernsehen bekanntlich eine erhöhte Sorgfaltspflicht und das Vielfaltsgebot gilt für die einzelne Sendung, nicht nur für den Programmquerschnitt.
Diese Regeln gälten auch für Satire, hatte Roger Blum in einem früheren Bericht argumentiert. Ansonsten könnten Satire-Sendungen die Ausgewogenheit der Informations-Sendungen wieder aushebeln.
So argumentiert hatte Blum in einem Fall, der ebenfalls «Deville» betraf: Damals unterstützte er eine Beanstandung, weil die Satire «reine Propaganda für die Atomausstiegsinitiative» gewesen sei.
Das sei nicht zu Ende gedacht gewesen, gibt Roger Blum im aktuellen Bericht zu: «Wenn wir nämlich die Sache zu Ende denken, dann würde die Unterstellung der Satire unter die strengen Regeln der Abstimmungsberichterstattung letztlich einem Satireverbot bei Abstimmungsthemen gleichkommen.»
Denn Abstimmungsthemen dominierten oft das innenpolitische Zeitgeschehen, so Blum. «Satiriker können sie nicht übersehen.» Zudem könne sich ein Satiriker nicht neutral äussern, Satiren seien nun mal Kommentare. Und von den Satirikern zu verlangen, dass sie ihre Hiebe gleichmässig auf beide Lager verteilen, sei «nur in den seltensten Fällen» möglich.
«Es kann daher erstens kein Satireverbot bei Abstimmungsthemen und zweitens kein Gebot zur Ausgewogenheit geben», schlussfolgert der Ombudsmann.