In einem Beitrag über den Widerstand gegen die Windräder hat die «Rundschau» eine wichtige Information unterschlagen und die Protagonisten zu wenig transparent dargestellt. Nach einer heissen Diskussion hat die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) die dagegen erhobenen Beschwerden mit 5 zu 4 Stimmen abgewiesen.
Moniert worden war unter anderem, dass die Windrad-Kritiker im «Rundschau»-Beitrag vom letzten Oktober pauschal als «Verhinderer» von Windkraftanlagen dargestellt worden seien.
Zudem hätten wichtige sachliche Argumente gefehlt, wie sie an einer Informationsveranstaltung in der Thurgauer Gemeinde Amlikon-Bissegg dargelegt worden waren. Zum Beispiel der Hinweis, dass die Gemeinde eine Petition an den Regierungsrat eingereicht habe, um über die drei geplanten Windturbinen an ihrer Gemeindegrenze abstimmen zu können.
Von der Informationsveranstaltung habe man jedoch nur emotionale Wortmeldungen gezeigt. Ganz anders im Jurassischen La Peuchapatte, wo nur positive Stimmen gebracht worden seien.
Sich ein differenziertes Bild zu verschaffen, sei den «Rundschau»-Zuschauern daher verwehrt gewesen, war der Tenor der Beschwerden.
Die SRF-Ombudsstelle hatte in dem Beitrag keine Verletzung der Sachgerechtigkeit gesehen. Die Beschwerdeführer zogen weiter vor die UBI, die sich am Donnerstagnachmittag nun nochmal dem Dossier angenommen hat.
Dass der Beitrag Mängel aufweist, war in dem Aufsichtsgremium «weitgehend Konsens», wie es heisst. «Das betrifft namentlich die mangelhafte Transparenz bei der Darstellung von Personen im Filmbericht oder das Nichterwähnen einer Information.»
Die UBI-Mitglieder gewichteten diese Mängel jedoch unterschiedlich. Eine knappe Mehrheit fand, dass diese Mängel dem Publikum insgesamt nicht verunmöglichten, sich eine eigene Meinung zu bilden.
So sei der Fokus des Beitrags auf den politischen Widerstand gegen Windräder (und nicht auf die Windenergie im Allgemeinen) deutlich genug. Auch würden die Windrad-Gegner Gelegenheit erhalten, ihre Standpunkte darzulegen.
In der Abstimmung wurden die Beschwerden mit fünf zu vier Stimmen abgewiesen.