Zu viele Anglizismen bei SRF haben für einen Aufreger bei einem Online-User gesorgt. Am Donnerstag hat sich die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) über zwei Beschwerden gebeugt, in denen es um die Nichtveröffentlichung von Kommentaren in Online-Foren ging.
Die eine Beschwerde hat das Aufsichtsgremium gutgeheissen, die andere abgewiesen. Beide eingeklagten Kommentare stammten vom gleichen Nutzer. Die Community-Redaktion von SRF legitimiert ihre Nichtveröffentlichung mit dem Verstoss gegen die Netiquette-Leitlinien.
Beim Kommentar mit «persönlichen Angriffen» kam sie dabei zum Schluss, dass relevante Gründe für eine Ablehnung bestanden. Der Kommentar des Nutzers enthielt nämlich mehrere abwertende Äusserungen gegen die Redaktion von SRF News.
Beim anderen nicht veröffentlichten Kommentar, in welchem der Nutzer die vielen Anglizismen und die damit verbundene «Verhunzung der Schriftsprache bei den SRF-Nachrichten» kritisierte, hätte SRF nicht in die Meinungsäusserungsfreiheit des Users eingreifen dürfen.
So schreibt die UBI dazu: «Die Begründung des fehlenden Bezugs zum Thema war nicht stichhaltig, da der Online-Artikel, auf welchen sich der Kommentar bezog, einen Anglizismus (‘Overtourism’) im Titel beinhaltete und sich andere Nutzer zu diesem Aspekt äussern konnten.»
Während die UBI die erste Beschwerde daher mit fünf zu zwei Stimmen abwies, hiess sie die zweite mit dem gleichen Stimmenverhältnis gut.