Schweizer, die im Ausland leben, dürfen laut langjährigem Reglement des Schweizer Radios und Fernsehens (SRF) nicht an Quizsendungen von SRF teilnehmen. Ein Betroffener hat nun gegen seinen Ausschluss von «1 gegen 100» protestiert. Doch für Ombudsmann Roger Blum ist die Auslandschweizer-Regel nicht diskriminierend.
Der im Piemont lebende Mann fühlte sich «diskriminiert»: «Einerseits wird ständig von Schweizern im Ausland berichtet (`Auf und davon`). Andererseits müssen sie draussen bleiben, wenns um heimisch produzierte Sendungen geht (zum Beispiel bei `1 gehen 100`).» Das verstosse gegen die Gleichberechtigung und gegen das Vielfaltsgebot des SRF, monierte der Auslandschweizer.
Laut Marco Krämer, Senior Producer Show, ist der Ausschluss von Schweizern, die im Ausland leben, «bei jedem SRF-Quiz seit Jahrzehnten so im Teilnahmereglement drin». Bei neu entwickelten Sendungen sei die Regel jeweils unverändert übernommen worden.
«Wir sind der Ansicht, dass nur wer seinen Lebensmittelpunkt in der Schweiz hat und sich intensiv mit den Themen auseinandersetzt, welche die Gesellschaft beschäftigen, auch eine echte Chance hat, die Quiz-Fragen richtig beantworten zu können», stellte sich Krämer hinter den alten Zopf, der offensichtlich in einer Zeit geflochten wurde, als das Heimatland ohne Web und Smartphone noch sehr viel weiter weg lag.
Ein legitimer Anspruch, in einer Sendung teilnehmen zu können, bestehe nur dann, wenn ein Ausschluss «eine eindeutige Diskriminierung» darstellen würde, so Ombudsmann Roger Blum. Also zum Beispiel, wenn in einer Sendung die Parteipräsidenten auftreten und einer von ihnen nicht eingeladen würde.
Es wäre aber nicht diskriminierend, wenn Fernsehen SRF vorher festlegte, dass die Kleinstparteien, die im Nationalrat über weniger als fünf Sitze verfügen, nicht in die Sendung eingeladen würden.
Genau eine solche Regel «mit klaren und nachvollziehbaren Kriterien» sei auch der Ausschluss der Auslandschweizer bei der Quiz-Sendung «1 gegen 100», so der Ombudsmann.
Und auch das Vielfaltsgebot sei nicht verletzt worden. Denn dieses gelte nicht für jede einzelne Sendung, sondern nur für das SRF-übergreifende «Programm im Längsschnitt».
Diskriminierung hin oder her: Die SRF-Show-Redaktion versprach zu überprüfen, ob die Ausschlussklausel immer noch «zeitgemäss» ist. «Im Moment ist die Sache noch in Prüfung», sagte am Mittwoch SRF-Mediensprecherin Eva Wismer auf Nachfrage des Klein Reports.