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Freitag
03.11.2023

TV / Radio

Nichts rechtfertigte die Ablehnung des Kommentar, befand die UBI mit 8 zu 1 Stimmen. (Bild Screenshot SRF)

Nichts rechtfertigte die Ablehnung des Kommentar, befand die UBI mit 8 zu 1 Stimmen. (Bild Screenshot SRF)

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen die Nichtaufschaltung eines Kommentars zu einem Online-Artikel von SRF News gutgeheissen.

Der Beitrag drehte sich um die Wahlergebnisse in der Türkei vom 30. Mai. Ein User schrieb in einer Antwort auf einen Kommentar eines anderen Users, es treffe nicht zu, dass die SVP die Menschenrechte habe kündigen wollen. Vielmehr wollten Grüne und Linke diese abschaffen, etwa das Recht auf Eigentum oder die Meinungsfreiheit.

Der Beschwerdeführer sieht in der Nichtveröffentlichung dieses Kommentars eine unzulässige Beschränkung seiner Meinungsäusserungsfreiheit, wie die UBI am Donnerstagabend das Verfahren zusammenfasste. 

In der Beratung befand die Mehrheit der Kommission, dass keine relevanten Gründe für eine Ablehnung des Kommentars vorliegen. Weder die von der Redaktion angeführte Begründung («Falschinformation») noch der Umstand, dass 26 weitere Kommentare des Beschwerdeführers zum Artikel veröffentlicht worden sind, rechtfertigen die Ablehnung des Kommentars, welche gemäss UBI eine «zulässige Meinungsäusserung im Rahmen eines entsprechenden Forums» darstelle. 

Die UBI hat die Beschwerde daher mit acht zu eins Stimmen gutgeheissen.