Die «Tagesschau» hatte am 14. August über zwei Kinopremieren von Filmen mit Scarlett Johansson berichtet. Dies stiess einem Zuschauer sauer auf. Er beanstandete die Sendung mit der Begründung, dass das SRF «keine durch die TV-Gebühr finanzierte Gratiswerbung» ausstrahlen sollte, und monierte die fehlende Relevanz.
Franz Lustenberger, stellvertretender Redaktionsleiter der «Tagesschau», verwies in seiner Stellungnahme zuhanden der Ombudsstelle auf die gesetzlich garantierte Programmautonomie bei der Wahl, der Darstellung und der inhaltlichen Bearbeitung der Themen.
Lustenberger ist der Meinung, dass ein Zwei-Minuten-Beitrag über zwei neue Filme im Rahmen des Gesamtangebots «sicher keine Fehlleistung» sei.
Ombudsmann Achille Casanova hegt in seiner Antwort ebenfalls Zweifel, ob die Berichterstattung über die beiden Filme in einer Informationssendung wie der «Tagesschau» relevant seien. Er äusserte Verständnis für die Kritik am Hinweis, dass beide Filme «sehenswert» seien.
Die Ombudsstelle habe aber keine eigentliche Qualitätskontrolle auszuüben, schreibt er. Er habe lediglich zu prüfen, ob die Programmvorschriften verletzt worden seien. Im Rahmen der Programmautonomie sei der Bericht über die Filme rechtlich als zulässig zu betrachten, schliesst Casanova.