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Dienstag
30.07.2019

TV / Radio

 «Die Bildmontage zu Beginn des Artikels hätte grundsätzlich als Montage gekennzeichnet werden müssen. Da sie jedoch leicht als solche erkennbar war, sieht der Presserat von einer Rüge ab.»

«Die Bildmontage zu Beginn des Artikels hätte grundsätzlich als Montage gekennzeichnet werden müssen. Da sie jedoch leicht als solche erkennbar war, sieht der Presserat von einer Rüge ab.»

In einem Online-Bericht über Pestizide in Nahrungsmitteln verwendete SRF eine Bildmontage. Eine Leserin kritisierte, dass die Montage nicht als solche gekennzeichnet sei. Eine Kritik, die der Presserat stützt. Trotzdem rügt er SRF nicht.

Die umstrittene Bildmontage zum Bericht von Helwi Braunmiller zeigte eine Etikette des Spritzmittels «Glyphosat», die mit dem Totenkopf-Symbol für giftige Substanzen zusammengeschnitten worden war.

Ziffer 3 des Journalistenkodex schreibt vor, dass Bildmontagen «ausdrücklich als solche gekennzeichnet» werden müssen. Eine ergänzende Richtlinie besagt, dass Fotomontagen gerechtfertigt seien, wenn sie dazu dienen «einen Sachverhalt zu erklären» oder «eine Mutmassung zu illustrieren». 

Die Beschwerdeführerin hatte selber eingeräumt, dass die Montage leicht als solche erkennbar gewesen sei - was den Presserat zu einer speziellen Einschätzung führte: «Die Bildmontage zu Beginn des Artikels hätte grundsätzlich als Montage gekennzeichnet werden müssen. Da sie jedoch leicht als solche erkennbar war, sieht der Presserat von einer Rüge ab.» Die fehlende Kennzeichnung hat srf.ch später nachgeholt.

Noch in einem zweiten Punkt kritisierte die Leserin die Bildmontage. Ziffer 4 der «Erklärung» schreibt vor, dass Bilder nicht «zum Zweck der irreführenden Verfälschung des Originals» bearbeitet werden dürfen. Die Beschwerdeführerin argumentierte, dies sei geschehen, denn das Totenkopf-Symbol auf der Etikette signalisiere, Glyphosat sei «stark giftig, sehr giftig». 

SRF wiederum entgegnete, der Totenkopf weise darauf hin, dass es bei dem Spritzmittel um ein «Pflanzengift» handle. Der Beitrag zeige dann aber auf, dass der Grad der Gefährlichkeit von Glyphosat umstritten sei. 

«Dem ist zuzustimmen», findet der Presserat: Glyphosat sei das, was man gemeinhin ein Pflanzengift nennt. Gift werde in vielen verschiedenen Zusammenhängen mit dem Gefahrenzeichen des Totenkopfes signalisiert. 

«Dass dies hier ebenso gehandhabt wird, verstösst nicht gegen Ziffer 4 der ‘Erklärung’, selbst wenn damit nur eine Mutmassung ausgedrückt würde», schreibt das Gremium weiter.