Dürfen die rechtspopulistischen Parteien Europas vom Schweizer Fernsehen (SRF) pauschal als «rechtsextrem» betitelt werden, obwohl diese Einordnung umstritten ist? Nein, findet der Ombudsmann des SRF. Diese Bezeichnung sei «schlicht nicht opportun».
In einem Beitrag der Sendung «10vor10» vom 16. Oktober 2017 wurden die Parteien FPÖ, AfD und PVV gleich vier Mal als «rechtsextrem» betitelt. Diese Bezeichnung wurde bei der SRF-Ombudsstelle beanstandet. Es gehe nicht an, «solche Parteien pauschal als rechtsextrem zu bezeichnen, nur weil sie nicht der politischen Weltanschauung der Redaktion entsprechen», bemängelte ein Zuschauer.
Auch gemäss Christian Dütschler, Redaktionsleiter von «10vor10», ist die Charakterisierung der genannten Parteien als «rechtsextrem» umstritten. «So wollen wir zum Beispiel auf eine unnötige Häufung oder eine Pauschalisierung, ohne die Gründe für die gewählte Qualifizierung zu nennen, verzichten», so Dütschler.
Dies sei im beanstandeten Beitrag jedoch nicht geschehen. Dütschler habe deshalb persönlich im letzten Moment, noch während er die Sendung von zu Hause aus verfolgte, eine umgehende Entschuldigung zum Ende des Beitrages veranlasst.
Neben der Entschuldigung in der Sendung vom 16. Oktober erfolgte zudem eine ausführliche Richtigstellung auf der Webseite des Schweizer Fernsehens. «Bei der AfD hätte anstelle von `rechtsextrem` das Wort `nationalkonservativ` verwendet werden sollen. Wir bitten um Entschuldigung», heisst es darin unter anderem.
Gemäss SRF-Ombudsmann Roger Blum sei die Betitelung der FPÖ, AfD und der PVV von Geert Wilders zwar «nicht a priori falsch». Gleichzeitig sei die Verwendung der Bezeichnung aber «schlicht nicht opportun», weil sonst eine begriffliche Steigerungsmöglichkeit fehle, sollten sich die Parteien weiter radikalisieren.
Solange noch Unterschiede dieser Parteien zu den deutschen Nationalsozialisten oder den italienischen Faschisten bestünden, sei es richtig, von «rechtspopulistischen» und nicht von «rechtsextremen» Parteien zu reden, so Blum.