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Freitag
01.03.2024

TV / Radio

Der umstrittene Slogan «From the river to the sea, Palestine will be free» stand im Zentrum mehrerer Beanstandungen bei einem «Tagesschau»-Beitrag… (Bild: Screenshot SRF-«Tagesschau»)

Der umstrittene Slogan «From the river to the sea, Palestine will be free» stand im Zentrum mehrerer Beanstandungen bei einem «Tagesschau»-Beitrag… (Bild: Screenshot SRF-«Tagesschau»)

Einmal mehr hat die Aussage «From the river to the sea, Palestine will be free» für rote Köpfe gesorgt. Die klar antisemitische Aussage war Thema eines Beitrages in der «Tagesschau» am 13. Januar von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF). Es ging um eine propalästinensische Demonstration in Basel.

Wegen ihr sind vier Beanstandungen bei der Ombudsstelle eingegangen, wie SRF schreibt. Die Ombudsleute unterstützen die Beanstandungen teilweise.

Alle vier Beanstanderinnen erachten den Bericht als nicht sachlich und einseitig: Es werde zu wenig auf die Forderungen der Demonstrierenden nach Frieden und Waffenstillstand eingegangen.

Eine Beanstanderin kritisiert, dass den Demonstrierenden Antisemitismus vorgeworfen worden sei.

Weiter werde im Bericht das Äussern der Parole «From the river to the sea, Palestine will be free» durch Protestierende angeprangert. Eine zweite Person findet, in derselben Logik müsste auch über die wiederholte Äusserung des israelischen Premiers Benjamin Netanjahu, dass das ganze Gebiet unter Israels Kontrolle sein müsse, berichtet werden.

Es sei in dieser «Tagesschau» nicht um einen allgemeinen Bericht über die Demonstration, sondern um einen bestimmten Fokus gegangen, so die Ombudsleute. Der SRF-Journalist habe darüber berichten wollen, ob das Versprechen des Veranstalters eigehalten worden sei, jegliche Diskriminierung oder Rassismus nicht zu dulden. Dieser Fokus sei bereits in der Anmoderation klar geworden.

Die Ombudsleute weisen darauf hin, dass der umstrittene Slogan («From the river to the sea…») in der Schweiz zwar (noch) nicht verboten sei, gemäss der Schweizerischen Israelitischen Gemeinschaft (SIG) und anderen allerdings als klar antisemitisch eingestuft werde, dass er Hass schüre und den Konflikt weiter anheize.

Der SRF-Journalist stelle in Frage, ob die Ankündigung eingehalten werden könne, keine Diskriminierung oder Rassismus zuzulassen. Er sage damit nicht, der Slogan sei antisemitisch. In dieser Hinsicht sehen die Ombudsleute das Sachgerechtigkeitsgebot als nicht verletzt an.

Die Ombudsleute sind sich mit dem Journalisten einig: Wenn die Veranstaltenden der Demonstration Frieden und Freiheit für alle Menschen fordern, müssen sie auch die Freilassung der israelischen Geiseln fordern und den Hamas-Terror verurteilen.

Doch für die Ombudsleute ist es fraglich, ob das Nichterwähnen bei einer solchen Demonstration einer Diskriminierung gleichkomme. Die Aussage des Journalisten, Israel sei als alleiniger Täter dargestellt worden, ist für die Ombudsleute nicht zutreffend.

Auslassungen oder Nichterwähnungen könnten nicht als Zuschreibung der Alleinschuld durchgehen. In diesem Punkt erkennen die Ombudsleute einen Verstoss gegen die Sachgerechtigkeit.

Der Redaktor des Beitrags hatte in seinem ersten LinkedIn-Eintrag verschriftlicht, was er im «Tagesschau»-Beitrag gesagt hatte. Dort stellte er unter anderem die Frage: «Wo war die Forderung nach einer Freilassung der Geiseln?» und merkte an, dass man «von alledem» nichts gesehen habe. Das ist in den Augen der Ombudsleute nicht richtig, die Forderung sei am Rande der Demonstration gestellt worden.

Das sei eine nicht selbstverständliche und relevante Bemerkung, so die Ombudsleute. Die ursprüngliche Bemerkung liegt nach Auffassung der Ombudsstelle deshalb aus medienrechtlicher Sicht nicht im zulässigen Rahmen. Sie stelle deshalb einen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot dar.