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Freitag
20.03.2026

TV / Radio

Justizminister Jans behauptete fälschlicherweise, dass die AHV-Nummer schon heute auf der Identitätskarte stehe... (Bild: zVg)

Justizminister Jans behauptete fälschlicherweise, dass die AHV-Nummer schon heute auf der Identitätskarte stehe... (Bild: zVg)

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen die SRF-«Abstimmungs-Arena» zum E-ID-Gesetz zurückgiesen.

Pikant in der Sendung war, dass Bundesrat Beat Jans, der als zuständiger Justizminister eigentlich dossiersicher sein sollte, gleich zu Beginn vor laufender Kamera behauptete, dass die AHV-Nummer schon heute auf der Identitätskarte stehe. Was nicht stimmt.

Zwar waren sich die Mitglieder der UBI einig, dass es sich um eine «klare journalistische Sorgfaltspflichtverletzung» handelt, wenn Moderator und Redaktion eine solche Falschinformationen der Behörden «weder sofort noch im Verlaufe der Sendung oder wenigstens bei deren effektiven zeitverschobenen Ausstrahlung korrigieren». 

Da diese Sequenz in der 80-minütigen Sendung jedoch sehr kurz und die AHV-Nummer ansonsten kein Thema war, habe der Fehler die Meinungsbildung des Publikums «nicht manipuliert».

Der Entscheid fiel mit 7 zu 2 Stimmen recht deutlich.