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Freitag
29.10.2021

Medien / Publizistik

Twitter und neue Spekulationen. Es könnte der Verdacht im Raum stehen, dass Binswanger und Tamedia den Gerichten die Unwahrheit gesagt haben...

Twitter und neue Spekulationen. Es könnte der Verdacht im Raum stehen, dass Binswanger und Tamedia den Gerichten die Unwahrheit gesagt haben...

In einem vorsorglichen Entscheid hat das Bundesgericht Massnahmen zum Persönlichkeitsschutz der Netzaktivistin Jolanda Spiess-Hegglin wieder in Kraft gesetzt.

Ein umstrittenes Buch der Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger dürfte damit bis auf weiteres nicht erscheinen. Dieweil steht der Verdacht im Raum, dass Binswanger und Tamedia den Gerichten die Unwahrheit gesagt haben.

Das twittert Pascal Holleinstein am Donnerstag. Der Journalist bei CH-Media gilt als vertrauter Kenner der Materie und dürfte wohl Einsicht in die Verfügung des Bundesgerichts haben.

Noch im September hatte das Zuger Obergericht entschieden, dass Michèle Binswanger ihr geplantes Buch über die Vorkommnisse an der Zuger Landammannfeier von 2014 schreiben darf.

Definitiv über den Fall entschieden habe das Bundesgericht aber noch nicht. Wie die CH-Media-Zeitungen schreiben, könnte im weiteren Verlauf «auch eine Rolle spielen, wie sich Binswanger und ihr Chef, Tamedia-Chefredaktor Arthur Rutishauser, im bisherigen Verfahren verhalten haben». In der eingereichten Beschwerde wird der Vorwurf erhoben, dass die beiden unwahre Angaben gemacht haben könnten.