Arthur Rutishauser kann es immer noch: Brisante Recherchen zum Fall CS bringen. «Haben Finanzmarktaufsicht und die Nationalbank gelogen?»
Es geht um die Klage der CS-Aktionäre, die sich von der angeblichen Billigübernahme der CS durch die UBS übergangen fühlen. Offensichtlich hatte die Finma (Finanzmarktaufsicht) 2019 der Credit Suisse eine Ausnahmeregelung in der Eigenmittelverordnung genehmigt.
Dies sei ein «regulatorischer Filter», der gegen damals geltendes Recht verstossen habe. Die Eigenmittel der CS sanken unter die gesetzlichen Vorschriften, also «ein Zustand, der nicht ewig andauern konnte».
Bundesrat und Nationalbank stützten laut «Sonntags-Zeitung» am 16. März 2023 mit «Liquiditätshilfe-Darlehen» und «Ausfallgarantien» mit einer dafür verabschiedeten Verordnung die CS – ohne dies öffentlich bekannt zu geben. Der Kundengeldabfluss konnte dennnoch nicht gestoppt werden.
Die weitere Geschichte ist bekannt. Das Problem für Finma und Nationalbank bleibt: Denn am 15. März 2023 verschickten beide eine Mitteilung, dass die Credit Suisse die an «systemrelevante Banken gestellten Anforderungen an Kapital und Liquidität» nicht erfülle.
Deshalb fordern einige Credit-Suisse-Aktionäre eine Nachbesserung.