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Montag
02.10.2017

Medien / Publizistik

Das Bundesgericht in Lausanne hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) dazu verpflichtet, Daten über Störungsmeldungen offenzulegen, wie das höchste Schweizer Gericht diese Woche gemeldet hat. Das Urteil ist einstimmig ausgefallen.

Martin Stoll, Redaktor und Geschäftsführer von öffentlichkeitsgesetz.ch, schrieb am Sonntag in der «SonntagsZeitung» unter dem Titel «Kein Kumpelsystem bei staatlichen Kontrollen» über den erzielten Erfolg nach vier Jahren.

2013 ersuchte ein Journalist das Bundesamt für Verkehr (BAV) um Einsicht in die vollständigen und nicht anonymisierten Einträge der 26 wichtigsten Transportunternehmen der Schweiz in der Neuen Ereignisdatenbank. Das Bundesamt wies das Gesuch in Bezug auf die Einsicht in die erfassten Gefährdungen und Störungen ab. Das Bundesverwaltungsgericht hiess eine dagegen erhobene Beschwerde des Journalisten ebenfalls gut.

Das Verdikt sei auch ein Signal an die Politik, so der Verein. Denn parallel zum Rechtsstreit hat das Bundesamt für Verkehr dem Parlament eine Gesetzesbestimmung vorgelegt.

Mit ihr wollen die ÖV-Kontrolleure eine Rechtsgrundlage schaffen, um Daten zu Zwischenfällen geheim halten zu können. Die Regelung ist Teil des Gesetzes über die Organisation der Bahninfrastruktur und wird im November in der zuständigen nationalrätlichen Kommission beraten. «Nach dem klaren Urteil der Lausanner Bundesrichter muss diese Wegsperrklausel jetzt aus der Vorlage gestrichen werden», schreibt Martin Stoll in der «SonntagsZeitung».