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Donnerstag
28.12.2023

Medien / Publizistik

Teils nur «journalistische Unzulänglichkeit»...

Teils nur «journalistische Unzulänglichkeit»...

Eine Beschwerdeführerin hat kritisiert, dass ein Artikel in der «SonntagsZeitung» über die Behandlung von Kindern, die sich dem anderen Geschlecht zugehörig fühlen, die Wahrheitspflicht in mehreren Punkten missachte und diskriminierende Passagen vorweise.

Doch nur die Behauptung, in Grossbritannien sei die Abgabe von Pubertätsblockern an Jugendliche verboten worden, war falsch und verstiess gegen die Wahrheitspflicht. Hingegen hat der Presserat alle anderen Punkte der Beschwerde abgewiesen.

«Der Umstand, dass die Klage einer Patientin erwähnt wurde, ohne dabei zu ergänzen, dass diese letztinstandlich abgewiesen wurde, beurteilte der Presserat lediglich als journalistische Unzulänglichkeit, da im Text auf das Verfahren im Einzelnen gar nicht eingegangen wurde. In allen übrigen Punkten wurde die Beschwerde abgewiesen», schreibt der Presserat.

Im Artikel über die Behandlung von Kindern mit Geschlechtsdysphorie stellte die Zeitung aus dem Tamedia-Verlag fest, dass die Zahl solcher Fälle stark zunehme. Dies sei aus Sicht der Zeitung problematisch, weil die entsprechende Diagnose heute zu wenig gründlich erfolge und die häufig verschriebene Therapie mit Hormonblockern schädlich sein könne.

Der Presserat rügt die «SonntagsZeitung» für die teils nicht wahrheitsgetreue Angaben zu Pubertätsblockern und heisst die Beschwerde diesbezüglich teilweise gut.