Unter der griffigen Schlagzeile «Showdown um Corona-Akten» dröselte Investigativ-Journalist Thomas Knellwolf die möglichen Szenarien der Untersuchung von Sonderermittler Peter Marti auf.
Der pensionierte Zürcher Oberrichter begann in der Sache Crypto AG und untersucht nun seit Längerem auch Ringier und den «Blick» sowie Ringier-CEO Marc Walder bezüglich Corona-Leaks.
Neun Bundesordner an Beweismitteln und anderen Unterlagen habe der ehemalige Richter bisher zusammengetragen, schreibt der Tamedia-Journalist. Wie bekannt ist, hat Marti von der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB BA) den Auftrag für Untersuchungen wegen möglicher Amtsgeheimnisverletzung erhalten.
Gemäss dem Artikel liegen die Beweismittel nun beim Berner Zwangsmassnahmengericht. Das Gericht muss nun entscheiden, ob er die bei Ringier beschlagnahmten Akten und jene bei Bundesrat Alain Berset auswerten darf.
Bei Ringier wehrt man sich mit Händen und Füssen dagegen. Auf Martis Gegenseite wird argumentiert, dass der Sonderermittler seine Kompetenzen überschreite. Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft dürfe einen ausserordentlichen Staatsanwalt nur innerhalb enger Grenzen einsetzen.
Im stark im Konjunktiv gehaltenen Artikel heisst es gegen Ende, dass die Aufsichtsbehörde «Marti in einem geheim gehaltenen Entscheid auch mit den Corona-Untersuchungen betraut». Der Sonderermittler mache geltend, sein Crypto- und sein Corona-Verfahren hingen «letztlich miteinander zusammen».