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Donnerstag
20.01.2022

Medien / Publizistik

Je nach Ausgang ein historischer Prozess für die Schweizer Medienlandschaft: Jolanda Spiess-Hegglin im Interview mit zentralplus.ch. (Screenshot)

Je nach Ausgang ein historischer Prozess für die Schweizer Medienlandschaft: Jolanda Spiess-Hegglin im Interview mit zentralplus.ch. (Screenshot)

Es ging hoch zu und her am Mittwoch vor dem bis auf den letzten Zuschauerplatz vollen Saal des Zuger Kantonsgerichts, wo Ringier und Jolanda Spiess-Hegglin die Klingen kreuzten.

Es ging um fünf Artikel, die der «Blick» 2014 veröffentlicht hatte. Für Spiess-Hegglins Anwältin stehen diese für die «persönlichkeitsverletzende Kampagne», welche die Zeitung gegen ihre Mandantin geführt habe, wie «Zentralplus»-Redaktorin Lena Berger aus dem Gerichtssaal berichtete.

Den Gewinn, den Ringier mit den Klicks erzielt habe, solle der Verlag nun an die Geschädigte auszahlen.

Ringier verteidigte sich unter anderem damit, dass die «Blick»-Kanäle nicht die einzigen gewesen seien, die reisserisch über den Fall berichtet hätten. Der damalige «Weltwoche»-Autor Philipp Gut war bekanntlich 2019 rechtskräftig verurteilt worden. 

«Einen Rechtfertigungsgrund namens Rudeljournalismus gibt es nicht», sagte dazu die Verteidigerin von Jolanda Spiess-Hegglin gemäss dem detaillierten Bericht von «Zentralplus».

Das Gericht wird nun zunächst klären müssen, ob überhaupt eine Persönlichkeitsverletzung vorliegt. Und wenn ja: wie berechnet werden soll, wie viel Gewinn Ringier damit erzielt hat. 

Das Gerichtsverfahren hat eine historische Dimension. Denn bislang wurden vergleichbare Fälle meistens mit einem Vergleich gelöst. Dass mithilfe der Klick-Zahlen die Gewinnsumme des Verlags errechnet werden soll, kam noch nie vor.

Deshalb kann das Zuger Urteil zu einem Markstein für die Schweizer Medien werden.