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Samstag
24.09.2016

TV / Radio

Gleich zweimal stand die SRG am Mittwochvormittag im Nationalrat auf Messers Schneide: Mit 88 gegen 87 Stimmen hat es die grosse Kammer abgelehnt, dass der Bundesrat die Umwandlung der SRG in eine Aktiengesellschaft andenken soll. Dass die Regierung ihren Service-public-Bericht nochmals unter dem Blickwinkel der «Subsidiarität» überarbeiten soll, haben die Nationalräte dagegen mit ebenso hauchdünner Mehrheit von 93 Ja- gegen 92 Nein-Stimmen angenommen.

Die Forderung, den bundesrätlichen Bericht um eine «Analyse nach Subsidiaritätsprinzip» zu erweitern, hatte FDP-Parlamentarier Christian Wasserfallen im Juni ins Spiel gebracht. Im Wortlaut verlangt das Postulat, dass sich der Bericht zum Service-public-Auftrag der SRG «am Subsidiaritätsprinzip nach Artikel 5a der Bundesverfassung» ausrichten soll. «Nur wo kein entsprechendes Angebot (Sender/Sendungen) privater Medienanbieter vorliegt, soll ein Auftrag an die SRG geprüft werden.»

«Es geht mir darum, dass die privaten Medienhäuser mehr Luft zum Atmen haben sollen», warf Wasserfallen in die Ratsdebatte und merkte an, dass er Verwaltungsrat von Radio Bern 1 ist. «Die SRG wird ja immer mehr zu einer App-Plattform und einer App-Programmierunternehmung. Dort muss man endlich einen Riegel schieben.» Zudem brauche es eine inhaltliche Festlegung des Service-public-Auftrages, um zu einer «massvollen Mediensteuer» zu kommen, meinte der FDP-Nationalrat.

Bundesrätin Doris Leuthard entgegnete, dass das Prinzip der Subsidiarität keine Grundlage hätte, weder in der Konzession, noch in den Gesetzen. SP-Nationalrat Matthias Aebischer stellte am Beispiel von Meteo-Sendungen oder Polit-Talks zur Debatte, ob eine trennscharfe Unterscheidung zwischen privat möglichen und öffentlich nötigen Angeboten überhaupt realisierbar sei: «Wie wollen Sie da vorgehen? Man muss dann immer fragen gehen: Könnt ihr das machen oder nicht?»

Mit der knappen Annahme des Postulates sieht sich Medienministerin Leuthard nun vor die Aufgabe gestellt, «darzulegen, was private Medienanbieter aller Mediengattungen in den verschiedenen Sparten und im Internet bereits anbieten und was deshalb nicht mehr mit der neuen Mediensteuer finanziert werden muss».

Vom überarbeiteten Service-public-Bericht erwartet der Nationalrat konkret, dass er vor allem auf drei Entwicklungen eingeht: Das zeitversetzte Fernsehen werde dazu führen, «dass keine 24-Stunden-Vollprogramme mehr nötig sind, weil die Menschen vielmehr jene Sendungen dann konsumieren, wann sie wollen», heisst es in dem Postulat weiter. 

Beim Radio werde die DAB+-Technologie es möglich machen, der Frequenzknappheit von UKW entgegenzuwirken und private Radioprogramme gesamtschweizerisch auszustrahlen. «Dies wird Einfluss haben auf die zukünftige Ausgestaltung der Radioprogramme der SRG.» Und schliesslich spielt auch die Website der SRG eine Rolle: Sie müsse «einer reinen Video- und Audiothek statt einem journalistisch integralen Angebot entsprechen».

Abgelehnt dagegen hat der Nationalrat das Postulat von SVP-Nationalrat Gregor Rutz. Es verlangte, dass der Bundesrat einen Bericht zur möglichen Umwandlung der SRG in eine Aktiengesellschaft erarbeitet. Leuthard argumentierte, dass die SRG ein privatrechtlicher Verein sei und es nicht am Gesetzgeber liege, die Rechtsform zu bestimmen. Eine SRG im Rechtskleid einer Aktiengesellschaft gefährde zudem deren Unabhängigkeit.