«Sag mal Schatz, sagt dir Serafe etwas?»: Der anstehende Wechsel bei der Abgabe für Radio und Fernsehen von der Billag auf die neue Inkassostelle Serafe sorgt offenbar immer noch für Verunsicherung. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat nun ein Erklärvideo produziert, das die Verwirrung auflösen soll. Doch das Video enthält selber eine Fehlangabe.
Im knapp zweiminütigen Beitrag des BAKOM wundert sich eine Familie über eine Rechnung aus dem Briefkasten. Nicht nur der Absender Serafe, sondern auch die Höhe des Betrages hinterlassen das ein oder andere Fragezeichen bei Mutter, Vater und Tochter, die sich am Esstisch versammelt haben.
Licht ins Dunkel der nicht oscarverdächtigen Inszenierung bringt schliesslich ein Smartphone-Video, worin die gestaffelte Rechnungsstellung für das Jahr 2019 erklärt wird: «Alle Haushalte werden nach dem Zufallsprinzip in zwölf Abrechnungsgruppen eingeteilt», sagt eine Nachrichtensprecherin und erklärt die Funktionsweise im Detail. Der Familienvater folgert: «Wir bekommen also in diesem Jahr zwei Rechnungen.»
Sind so alle Unklarheiten beseitigt? Nein, denn ausgerechnet ins Erklärvideo des BAKOM hat sich ironischerweise ein Fehler eingeschlichen. Dort heisst es nämlich: «Diejenigen, die im April bezahlen, erhalten dann im April des nächsten Jahres keine Rechnung mehr.» Radio 1 hat den Fauxpas bemerkt: «Diese Information ist falsch, das zeigt auch der Vergleich mit dem französischen Informationsvideo des BAKOM. Dort heisst es korrekt, dass die Personen, die im April eine Rechnung bekommen, bis im April nächsten Jahres keine weitere mehr erhalten.»
Im Laufe des Tages wurde die betroffene Passage in der deutschen Fassung neu vertont, wie BAKOM-Sprecher Francis Meier dem Klein Report mitteilte. Das neue Video ist unterdessen ohne Fehler online abrufbar.
Am Ende bezahlen so oder so alle Haushalte gleich viel, nämlich 365 Franken pro Jahr. Ausnahme: Personen, die Ergänzungsleistungen des Bundes zur AHV/IV beziehen, können ihren Haushalt von der Abgabepflicht befreien lassen. Und die wenigen, die keine Möglichkeit haben, Radio- und Fernsehprogramme zu empfangen, weil sie weder Radio noch Fernseher, Smartphone, Tablet, Computer mit Internetanschluss oder Autoradio besitzen, können nach Erhalt der ersten Rechnung ebenfalls eine Befreiung bei der Serafe verlangen.
Nach dem neuen Opting-out-System ist in beiden Fällen ein Gesuch erforderlich, damit die Serafe-Gebühr nicht bezahlt werden muss.
Am Donnerstag informierte das BAKOM zudem über die Rückzahlung der Billag-Mehrwertsteuer. In seinem Urteil vom 2. November hatte das Bundesgericht die Rückerstattung für die Jahre 2010 bis 2015 angeordnet.
Die pauschale Gutschrift werde aber «noch nicht mit den ersten Rechnungen der Serafe vorgenommen». Denn zunächst müsse das UVEK die notwendige Gesetzesgrundlage zuhanden des Parlaments erarbeiten. «Letzteres wird auch über den Endbetrag befinden, der etwa 50 Franken pro Haushalt betragen könnte.»