Content:

Donnerstag
19.03.2026

TV / Radio

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) kritisiert unter anderem die «einseitige, selektive und intransparente Zeugen- und Quellenauswahl»... (Bild: Screenshot)

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) kritisiert unter anderem die «einseitige, selektive und intransparente Zeugen- und Quellenauswahl»... (Bild: Screenshot)

Die Beiträge von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) über einen angeblichen Machtmissbrauch an einer Zürcher Tantra-Schule sind von der Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) gerügt worden. 

«Die einseitige, selektive und intransparente Zeugen- und Quellenauswahl, der unterlassene Einbezug vorhandener Gegenstimmen, die fehlende Konfrontation der Schule mit sämtlichen schweren Vorwürfen und die nicht adäquate Berücksichtigung der klaren Bestreitung von ’Analfisting’’ in den Publikationen entsprachen nicht den erhöhten Sorgfaltspflichten, die im anwaltschaftlichen Journalismus gelten», schreibt die UBI nach ihrer öffentlichen Beratung vom Donnerstag im Klartext.

Gegen den TV-Bericht von «Impact Reportage» vom Herbst 2025 beschwert hatte sich die betroffene Bodywork Center GmbH sowie ein Popularbeschwerdeführer. Sie monierten, dass SRF gegen das Gebot zur Sachgerechtigkeit verstossen habe. 

Die UBI hiess die Beschwerden gegen den umstrittenen Beitrag gut, und zwar ohne eine einzige Gegenstimme. Auch den zugehörigen Online-Beitrag verwies die UBI in die Schranken, und zwar mit acht Stimmen und einer Gegenstimme.