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Freitag
02.09.2022

Vermarktung

Die Richter konnten «keine Ungleichbehandlung» zwischen der APG und Neo Advertising feststellen. (Bild © APG)

Die Richter konnten «keine Ungleichbehandlung» zwischen der APG und Neo Advertising feststellen. (Bild © APG)

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde der TX Group ab, die sich gegen den Zuschlag für die Nutzung der SBB-Werbeflächen an die Allgemeine Plakatgesellschaft (APG) richtete.

Die SBB hatten in einer Mega-Ausschreibung die analogen und digitalen Plakatflächen 2017 neu ausgeschrieben. Sechs Bewerbungen gab es, die SBB entschied sich für die APG.

Dagegen beschwerte sich die TX Group, zu der Aussenwerbevermarkter Neo Advertising gehört, vor dem Bundesverwaltungsgericht. 

Ohne Erfolg. «Es kann keine Ungleichbehandlung zwischen der Zuschlagempfängerin und der Beschwerdeführerin feststellen», hiess es am Donnerstag aus St. Gallen.

Das Gericht lehnte die Beschwerde in allen Punkten ab.