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Dienstag
10.11.2020

Medien / Publizistik

Bei der Wahrheitssuche gepatzt

Bei der Wahrheitssuche gepatzt

Die blosse Gegenüberstellung von Vorwürfen und der Stellungnahme der Beschuldigten reichte für den Schweizer Presserat nicht aus: Die welsche Satire-Zeitung «Vigousse» hätte die empörten Aussagen eines Zeugen auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen müssen.

Aufs Korn genommen hatten die Satiriker das Lausanner Privatradio Rouge FM. Im November 2018 veröffentlichten «20 minutes» und «Vigousse» je einen Artikel, in dem sie über die strategische Neuausrichtung von Rouge FM berichteten.

«20 minutes» fokussierte darauf, wie diese Neuausrichtung mit der Politik des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) zusammenhing.

Für die Satire-Zeitschrift «Vigousse» griff Jean-Luc Wenger die Informationen der Pendlerzeitung zwar auf, konzentrierte sich selber aber auf die Aussagen eines Zeugen. Der ehemalige Mitarbeiter des Radiosenders kritisierte die strategischen Entscheide von Rouge FM heftig. 

Dieser Zeuge, der im Artikel anonymisiert worden war, wurde mit mehreren falschen Aussagen zitiert, wie «Vigousse» gegenüber dem Presserat später zugab. Der Artikel beschränkte sich darauf, diese Aussagen wiederzugeben und die Antworten der Direktorin von Rouge FM hinzuzufügen.

Rouge FM beschwerte sich, dass die Satire-Zeitschrift die Pflicht zur Wahrheitssuche und zur Anhörung bei schwerwiegenden Vorwürfen nicht respektiert habe. Auch die Anonymisierung des Zeugen in diesem Fall sei missbräuchlich gewesen, so die Beschwerde.

Der Presserat anerkannte in seiner Stellungnahme, dass «Vigousse» das Recht hatte, einen Decknamen zu gebrauchen, um den Zeugen zu schützen. Auch habe die Chefin des Radiosenders ja tatsächlich die Möglichkeit gehabt, Stellung zu nehmen. 

Das Aufsichtsgremium hält aber auch fest, dass mehrere Informationen im Artikel allein auf den Aussagen des Zeugen beruhten und sich in der Folge als falsch erwiesen hätten.

«Die blosse Wiedergabe der Antworten der Direktorin von Rouge FM entbindet den Journalisten jedoch nicht von seiner Pflicht, die Aussagen seines Zeugen zu überprüfen und diese gegebenenfalls zu relativieren.» 

Mit der «blossen Gegenüberstellung von Argument und Gegenargument», so der Presserat, habe sich «Vigousse» bei der Suche nach der Wahrheit zu wenig engagiert.