In der «Arena» vom 18. März 2022 wurde SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi mit einer umstrittenen Aussage aus dem Parlament konfrontiert.
Das sorgte für Empörung und 46 Beanstandungen bei der SRF-Ombudsstelle, die sich nun hinter die «Arena» stellt. Obwohl sich Sandro Brotz im Ton vergriffen habe.
Bei den Beanstandungen ging es vor allem um das Wortgefecht zwischen SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi und Moderator Sandro Brotz zu einer strittigen Aussage des SVP-Mannes im Nationalrat, wie der Klein Report berichtete.
Die Aussage war: «Es darf nicht sein, dass Nigerianer oder Iraker mit ukrainischen Pässen plötzlich 18-jährige Ukrainerinnen vergewaltigen! Das darf nicht zugelassen werden.» Dieses Votum von Aeschi blieb im Parlament zunächst unkommentiert. Erst als es von den Medien aufgegriffen wurde, schlugen die Wellen hoch.
Es wurde gefordert, dass Thomas Aeschi wieder aus der «Arena» ausgeladen werden müsse, da man «einem Rassisten keine Plattform geben dürfe», wie unter anderem die Grünen-Nationalrätin Regula Rytz in den Sozialen Medien schrieb.
Die «Arena»-Redaktion twitterte, dass man an der Einladung von Thomas Aeschi festhalte, seine Aussage aber thematisieren würde.
Im «1:1-Gespräch» stellte «Arena»-Moderator Sandro Brotz den Politiker für seine empörende Aussage denn auch sehr hart zur Rede. Thomas Aeschi war vorgängig bekannt gewesen, dass seine Äusserung zur Sprache kommen würde. Auch vom «1:1-Gespräch» wusste er und hatte eingewilligt.
Im O-Ton der «Arena» hatte Sandro Brotz den SVP-Politiker nie als Rassisten bezeichnet. Die Rede war von einer «rassistischen Aussage», einer «Aussage mit rassistischem Inhalt». Dass die Aussage während der Nationalratsdebatte rassistisch gewesen sei, habe nicht die Redaktion gesagt, sondern die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR). Diese Stellungnahme wurde während der Sendung auch eingeblendet.
«Wir halten am heutigen Abend glasklar fest, dass das, was Sie gesagt haben, rassistisch war. Punkt, Ausrufezeichen.» Dieses Fazit zog Brotz im Laufe des «1:1-Gesprächs» mit Aeschi. Dabei stützte sich der Moderator auf die entsprechende Einschätzung der EKR und auf die namentlich nicht genannten, von der «Arena» im Vorfeld kontaktierten Strafrechtsexperten und Staatsanwälte.
Allerdings kommt die Ombudsstelle auch zum Schluss, dass das von Sandro Brotz hingeblätterte Fazit zu apodiktisch war und dass dabei die Argumente von Thomas Aeschi zu wenig berücksichtigt worden seien.
Insgesamt habe sich das Publikum aber eine eigene Meinung bilden können, lehnten die beiden Ombudsleute sämtliche Beanstandungen ab.