TV-Berichte blenden gerne Dokumente ein, um Fakten zu belegen. Und manchmal heben sie dabei Textpassagen hervor. Durch solches Highlighten können laut Presserat wichtige Informationen verborgen werden, wie jüngst in einer Ausgabe der RTS-Sendung «Temps Présent».
Im April 2018 stahlte Radio Télévision Suisse (RTS) in der Sendung «Temps Présent» eine Reportage über Wohngenossenschaften aus. Im Interview fragte die TV-Journalistin den Leiter einer Genfer Genossenschaft, ob die Mieter Mietzinssenkungen geltend machen könnten.
Gleich nachdem der Leiter die Frage bejaht hatte, wurde in der Sendung ein Brief der Verwaltung eingeblendet. Es war der Antwortbrief auf den Antrag eines Mieters, der für sich eine Senkung des Mietzinses verlangt hatte. Die Textpassage «keine Mietzinssenkung möglich» hob die «Temps Présent»-Redaktion optisch hervor. Und aus dem Off las eine Stimme die Textstelle.
Der Genossenschaftsleiter beschwerte sich daraufhin beim Schweizer Presserat. Aus seiner Sicht verletzte RTS die Wahrheitssuche, weil die hervorgehobene Aussage nicht näher erklärt wurde.
Zwar erschien die Erklärung im eingeblendeten Brief auf den TV-Bildschirm: «Wir erinnern Sie daran, dass Sie einen subventionierten Mietvertrag haben und dadurch von der Senkung des Hypothekarzinses nicht betroffen sind», war in dem Dokument zu lesen. Diese Stelle wurde aber nicht hervorgehoben.
Die RTS-Redaktion argumentierte, sie habe die «wichtigste» Passage hervorgehoben. Da der ganze Brief eingeblendet worden sei, habe der Zuschauer alle relevanten Informationen sehen können.
Allerding wurde der Brief nur elf Sekunden eingeblendet - für den Presserat zu wenig, um ihn aufmerksam durchzulesen. Da nur die Verweigerung einer Mietzinssenkung, nicht aber die Gründe dafür hervorgehoben wurden, «wurde den Zuschauern eine wesentliche Information vorenthalten», schreibt das Gremium in seiner Stellungnahme. Damit hat die «Temps Présent»-Reportage gegen den Journalistenkodex verstossen.