Dieser Entscheid wird die Coronaskeptiker in ihrer Medienskepsis bestärken: Radio Télévision Suisse (RTS) hat die erhöhte Sorgfaltspflicht vor der Abstimmung vom Covid-19-Gesetz verletzt, wie die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) entschieden hat.
Der Beitrag der Fernsehsendung «Mise au Point» drehte sich um den Hass im Abstimmungskampf zum Covid-19-Gesetz, über das das Volk am 28. November 2021 seine Stimme abgab. Die umstrittene Sendung über das verhärtete Polit-Klima wurde nur zwei Wochen davor, am 14. November ausgestrahlt.
Zur Sprache kamen vor allem Hassbotschaften, die sich gegen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren im Zusammenhang mit den Coronamassnahmen richteten. In der dagegen erhobenen Popularbeschwerde wurde unter anderem die Einseitigkeit des Beitrags gerügt.
«In der Diskussion kamen die Mitglieder der Kommission zum Schluss, dass die aus dem Vielfaltsgebot abgeleiteten besonderen Anforderungen an die Ausgewogenheit und Unparteilichkeit für Sendungen mit einem Bezug zu einer bevorstehenden Volksabstimmung anwendbar sind», schreibt die UBI in ihrer Stellungnahme vom Freitag.
Da im Beitrag jedoch praktisch ausschliesslich befürwortende Stimmen zu den Coronamassnahmen zu Wort gekommen seien, vermittle dieser «ein einseitiges Bild von den Verantwortlichen für das verhärtete politische Klima», heisst es weiter.
Eine Mehrheit der UBI-Mitglieder befand, dass der Beitrag damit das Vielfaltsgebot verletzt hat. Die Beschwerde wurde daher mit sechs zu drei Stimmen gutgeheissen.