Ein RSI-Onlinebericht mit dem Titel «Si spacciava per avvocata» über einen Strafbefehl, der aufgrund einer Anzeige der Tessiner Anwaltskammer von der Staatsanwaltschaft gegen eine italienische Juristin erlassen worden war, ist von der UBI nach deren Beschwerde einstimmig gutgeheissen worden.
Im Fernsehsender Radiotelevisione Svizzera (RSI) hiess es zur selben Geschichte, hier mit dem Titel «Il Quotidiano», die Juristin «habe auf einem Flugblatt und auf Facebook den unzutreffenden Eindruck erweckt, sie sei als Rechtsanwältin tätig», schreibt die UBI über den Bericht, der am 6. September 2018 gesendet wurde. Gegen den Strafbefehl habe die Juristin beim zuständigen Gericht Einspruch erhoben.
Die Fernsehjournalisten gingen auf die Voraussetzungen für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs und die Probleme, die sich diesbezüglich im Kanton Tessin stellen, ein. Auf der RSI-Webseite beschränkte sich die Redaktion gleichentags darauf, den Strafbefehl kurz zusammenzufassen.
Der Fernsehbeitrag, der über den Einzelfall, das Verfahren und die grundsätzliche Problematik im Wesentlichen korrekt berichtete, wurde als sachgerecht taxiert und die Beschwerde einstimmig abgelehnt.
Beim Onlinebericht, von RSI gezeichnet von Francesco Leopori, mit dem «irreführenden Titel», so die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), war es genau umgekehrt: Die Beschwerde der Juristin hiess das Gremium einstimmig gut.
Gründe waren die verkürzte Darstellung des Verfahrens sowie die ungenügende Beachtung der Unschuldsvermutung. «Aufgrund des laufenden Verfahrens und eines Bilds im Onlineartikel, von welchem auf die Identität der Juristin geschlossen werden konnte, galten erhöhte Sorgfaltspflichten, welche die Redaktion nicht einhielt.»
Am Samstag war der Onlineartikel bei RSI immer noch mit dem Titel: «Si spacciava per avvocata» aufgeschaltet.