Die Datenschutzerklärung von ricardo.ch bleibt unter besonderer Beobachtung: Noch immer ist unklar, ob die Nutzer der Online-Auktionsplattform ausreichend darüber informiert werden, dass ihre Daten innerhalb des Tamedia-Netzwerks ausgetauscht und so für personalisierte Werbung eingesetzt werden können.
Die rechtliche Prüfung sei «noch im Gang», informierte Adrian Lobsiger in seinem am Dienstag veröffentlichten Tätigkeitsbericht. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) befasst sich nun seit Monaten mit ricardo.ch, weil die Plattform im Juli 2017 ihre Datenschutzerklärung geändert hatte.
Die Anpassung erfolgte, um einen Datenaustausch innerhalb der Tamedia-Gruppe zu ermöglichen – dies ermögliche einerseits die Ausspielung gezielter Werbung, andererseits sollen anhand der Daten auch «etwaige Missbräuche» verhindert werden.
Doch Lobsiger bezweifelt, ob die Nutzer des Auktionshauses gültig in die Datensammlung eingewilligt hatten. Wenn jemand dagegen Einspruch erhob, wurde sein Konto automatisch gesperrt oder suspendiert.
«Inzwischen hat Ricardo seine Datenschutzerklärung gleichzeitig mit der Inkraftsetzung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ab dem 25. Mai 2018 geändert», schreibt der Datenschützer zum aktuellen Stand.
Seither können sich Nutzer der gemeinsamen Datennutzung mit der Tamedia-Gruppe widersetzen, wenn sie dies ausdrücklich beantragen. «Es wird also davon ausgegangen, dass die Nutzer der Datenbearbeitung zum Zweck der zielgruppenspezifischen Werbung zwar zustimmen, aber die Möglichkeit haben, ihre Zustimmung nachträglich zu widerrufen», so Adrian Lobsiger.
Doch die Zweifel an der Datenschutzkonformität bleiben bestehen: Das Schweizer Datenschutzgesetz verlangt nämlich, dass die Einwilligung bei der Bearbeitung «besonders schützenswerter Personendaten oder Persönlichkeitsprofilen» ausdrücklich erfolgen muss. Ein sogenanntes «Opt-out» wie bei ricardo.ch würde bei sensiblen oder sehr weitgreifenden Datenerhebungen nicht genügen.